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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Illerkirchberg

Natur-Resilienztraining – Kraft aus der Natur schöpfen

Dozentin: Sabine Füller

Material: Bitte Sitzkissen, Trinkbecher und ggf. Getränk mitbringen.

In einer zunehmend schnelllebigen und reizüberfluteten Welt wird es immer wichtiger, Wege zu finden, um innere Stabilität und Gelassenheit zu stärken. Die Natur bietet dafür einen besonders wirkungsvollen Raum: Sie beruhigt, erdet und unterstützt uns dabei, neue Energie zu tanken. In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie die Natur gezielt nutzen können, um Ihre Resilienz – also Ihre psychische Widerstandskraft – zu stärken. Durch achtsame Naturerfahrungen, einfache Wahrnehmungsübungen, Atem- und Entspannungstechniken sowie kurze Reflexionsimpulse entdecken Sie, wie Sie Stress abbauen, Ihre Aufmerksamkeit schärfen und wieder mehr innere Balance finden können.
Der Kurs findet draußen statt und verbindet Elemente aus Achtsamkeit, Naturerleben und Resilienztraining. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Inhalte des Kurses:
• Einführung in Resilienz und Naturwirkung
• Achtsamkeits- und Wahrnehmungsübungen in der Natur
• Atem- und Entspannungstechniken
• Übungen zur Stressregulation und Selbststärkung
• Transfer in den Alltag
Der Kurs richtet sich an alle, die sich eine bewusste Auszeit vom Alltag nehmen und neue Kraft in der Natur schöpfen möchten.

Bitte wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk und lange Hose (bei jedem Wetter) anziehen!
Der Kurs findet grundsätzlich bei jedem Wetter, außer bei starkem Regen/Wind, im Waldstück zwischen Unterkirchberg und Unterweiler statt.

Datum | Uhrzeit
1 Nachmittag (4 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 13.06.2026 | 14:00 bis 17:00 Uhr
Ort

Treffpunkt: Parkplatz beim Fischbachhof (Ulm-Unterweiler)

Kurs-Nummer

26F1507100

Beratung

Edith Doleschel
Tel. 0731 1530-11
doleschel@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

24,00 €

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Alternative Termine
Datum
So., 12.07.2026, 10:00 — 13:00 Uhr Details
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