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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Bildungszeit

Pilgern für Anfänger*innen

Streckenabschnitt: Bad Waldsee – Meersburg

»Das Glück in allen Wegen beginnt an der eigenen Haustür.«

Dozent*in / Pilgerbegleiter*in
Kathrin Stascheit (Seelsorgerin)
Martin Fischer (Diplom-Kunsttherapeut)

Laufeinheiten
Vier Tagestouren von jeweils ca. 15 bis 19 km (ca. sechs bis sieben Stunden reine Gehzeit) bei jedem Wetter. Für Erwachsene mit normaler Grundkondition. (Kein Rucksacktransfer).

Vier Tage, ganztägig:
Dienstag, 9. Juni 2026, 8:15 bis 17:30 Uhr, ab Bahnhof Waldsee
Mittwoch, 10. Juni 2026, 9 bis 17:30 Uhr unterwegs
Donnerstag, 11. Juni 2026, 9 bis 17:30 Uhr unterwegs
Freitag, 12. Juni 2026, 9 bis 17:30 Uhr, unterwegs, Meersburg am Bodensee

Seminarthema
Wir selbst sind seit mehreren Jahren im Süddeutschen Raum und europäischen Ausland auf vielen Pilgerwegen unterwegs gewesen und möchten Euch in diesen vier Tagen aufzeigen, wie ein achtsamer Ausstieg aus dem Alltag gelingen kann.
Pilgern ist nicht das Gleiche wie Wandern, sondern ein Mehr und geht auch viel tiefer. Es umfasst die intensive Reflexion und das bewusste Erleben des eigenen Selbst beim Durchlaufen der jeweiligen Natur- und Kulturlandschaft.
Hier geht es vor allem um qualitative Me-Time, um den eigenen Lebensweg zu überdenken und sich ggf. neu orientieren zu können und gleichzeitig Kraft zu schöpfen. (Auch wenn nach der z. T. ungewohnten Belastung einem schon mal die Füße weh tun können.)
Oft werden die eigenen Fähigkeiten unterschätzt und der Organisationsaufwand gescheut. Daher möchten wir diesen Kurs anbieten, sanft ins Pilgern hineinzukommen, ohne sich groß um die Wegführung oder Unterkünfte kümmern zu müssen. Hierzu haben wir relativ kurze Tagesstrecken gewählt – mit genügend Highlights auf und am Weg und vielen Abkürzungsmöglichkeiten bei Unvorhersehbarkeiten.
Abhängig vom Interesse der jeweiligen Teilnehmenden und auch situationsbedingt wollen wir einerseits Gelegenheiten zu Übungen zum Zeichnen und Schreiben (Pilgertagebuch) anbieten, als auch zum Entdecken, Achtsam- und Bewussterwerden und zum in-die-Stille-Kommen.

Hinweise
Dieser Kurs ist primär keine religiöse Veranstaltung, sondern soll der Gesundheitsprävention dienen. Der Kurs selbst stellt jedoch kein individuelles Therapieangebot dar. Die Teilnehmer*innen laufen eigenverantwortlich und werden von der Dozentin / dem Dozenten lediglich begleitet.

Unterkunft
Die Unterkünfte in Herbergen und Mittelklasse-Hotels sind durch die Dozentin / den Dozenten vorreserviert. Die Kosten für diese Übernachtungen (in Mehrbett-Zimmern, Einzelzimmer nur nach Verfügbarkeit) sind nicht im Seminarpreis der Ulmer Volkshochschule enthalten, sondern sind von den Teilnehmer*innen direkt vor Ort selbst zu bezahlen. (Zusätzliche Kosten für 3 x Übernachtung mit Frühstück ca. 250,00 €).
Achtung: In den Hotels sind leider keine Hunde erlaubt.

Bildungsurlaub
Dieses Angebot ist als Bildungsurlaub anerkannt und kann bei Arbeitgebern in Baden-Württemberg als solcher beantragt werden
Gebühr / Kosten
Kursgebühr der Ulmer Volkshochschule 195,00 €/Person (Keine Ermäßigung möglich). Zahlbar bis 21. Mai 2026.
Übernachtung und Frühstück ca. 250,00 €/Person vor Ort zu entrichten
zzgl. Verpflegung tagsüber und abends und Kleingeld für öffentlichen Nahverkehr vor Ort persönlich zu entrichten

Infoabend
Zu den Inhalten und auch der notwendigen Ausrüstung (Packliste usw.) werden wir am Mittwoch, 22. April 2026, 19 Uhr, ausführlich informieren, natürlich für Fragen zur Verfügung stehen und auch Tipps zur Selbstrecherche/-organisation geben. Wir bitten um Anmeldung zu diesem Infoabend, Kurs Nr. 26F1015200.

Weitere Informationen
Ulmer Volkshochschule
Claudia Stern
Fachbereichsleiterin
T 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung zum Kurs bei der Ulmer Volkshochschule bis spätestens 18. Mai 2026.

Ulmer Volkshochschule
EinsteinHaus
Kornhausplatz 5
89073 Ulm
T 0731 1530-0
info@vh-ulm.de
www.vh-ulm.de
 
Anmelde- u. Rücktrittsbedingungen
Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss (18. Mai 2026) werden die Gebühren der Ulmer Volkshochschule vollständig fällig. Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und Haftung. Mit der Anmeldung sind die Teilnahmebedingungen anerkannt.

Anmeldeschluss 18. Mai 2026

Datum | Uhrzeit
Vier Tage, Dienstag, 9. Juni, bis Freitag, 12. Juni 2026
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Di., 09.06.2026 08:15 - 17:30 Uhr Start: Bahnhof Bad Waldsee
Mi., 10.06.2026 09:00 - 17:30 Uhr unterwegs
Do., 11.06.2026 09:00 - 17:30 Uhr unterwegs
Fr., 12.06.2026 09:00 - 17:30 Uhr unterwegs/Meersburg
Download der Termine
Ort

Start: Bahnhof Bad Waldsee

Kurs-Nummer

26F1015201

Beratung

Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

195,00 €

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