Jump to the content of the page
SearchMy vh0

Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Gesundheit

Zeit für Dich: Mit Pferden Wohlbefinden und Entspannung stärken

Dozentin: Elisa Schreiber

In Zusammenarbeit mit der vhs Stadt Ehingen und der vhs-g

Sie kommen nie so richtig zur Ruhe und fühlen sich manchmal wie in einem Hamsterrad gefangen? Sie jonglieren jeden Tag etliche Rollen und wann bleibt eigentlich Zeit für Sie?
Wenn Sie sich wünschen, die vielen Rollen mit Leichtigkeit zu balancieren und dabei ganz Sie selbst zu bleiben, dann gönnen Sie sich eine Auszeit. Finden Sie zu sich selbst in diesem Achtsamkeits-Workshop. Schalten Sie ab vom Alltag, fokussieren Sie sich ganz auf Ihr Wohlbefinden und Ihre mentale Gesundheit. Erleben Sie Entspannung und Ruhe im Hier und Jetzt und im Beisein von Pferden. Keine Reiterfahrung nötig.
Was Sie erwartet:
• Zeit für sich selbst: Schalten Sie ab vom Alltag und finden Sie wieder zu sich selbst
• Achtsamkeit und mentale Gesundheit: Ganz praktische Achtsamkeits-Erfahrungen mit Impulsen für zuhause.
• Pferde im Workshop: Pferde reagieren sehr fein auf nonverbale Signale und eine nachhaltige Veränderung ist durch unmittelbares Erleben und Fühlen möglich.
• Feedback: Wertvoller Austausch mit der Gruppe, die Sie unterstützen und bereichern können.

Egal ob Sie erste Schritte in Richtung Achtsamkeit machen oder Sie Ihre Praxis vertiefen möchten – dieser Workshop bietet Ihnen den Raum, den Sie brauchen. Raus aus dem Alltag und dem Kopf und rein ins Fühlen!

Material / bitte mitbringen:
wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, Getränke mitbringen und den Mut sich mit sich selbst zu beschäftigen

Datum | Uhrzeit
1 Abend (3,33 Unterrichtsstunden) |
Beginn: 03.11.2025 | 17:00 bis 19:30 Uhr
Ort

Drei Engelshof in Untermarchtal, Freiherr-von Speth-Str. 33

Kurs-Nummer

25H1505306

Beratung

Edith Doleschel
Tel. 0731 1530-11
doleschel@vh-ulm.de

Plätze

ab 1 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze

Preis

60,00 €

Zurück
Jump to the top of the page