Jump to the content of the page
SearchMy vh0

Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Gesundheit

Mein Stress und ich: Mit Pferden neue Wege im Umgang entdecken

Dozentin: Elisa Schreiber

In Zusammenarbeit mit der vhs Stadt Ehingen und der vhs-g

Sie fühlen sich im Alltag oft angespannt, überfordert oder einfach nur müde? Stress ist ihr ständiger Begleiter? Aber: Was genau stresst Sie eigentlich? Und wie können Sie lernen, besser mit diesen Belastungen umzugehen?
In diesem Workshop mit Pferden finden Sie nicht nur Zeit für sich selbst und Ihre mentale Gesundheit. Sie erhalten die Möglichkeit Ihre persönlichen Stress-Auslöser zu entdecken, diese bewusst wahrzunehmen und erarbeiten erste Ideen für dessen Reduzierung.
Was Sie erwartet:
Zeit für sich selbst: Schalten Sie ab vom Alltag und finden Sie wieder zu sich selbst.
Stressoren: Entdecken Sie Ihre persönlichen Stress-Muster und Handlungsoptionen, um mit diesen umzugehen.
Pferde im Workshop: Pferde reagieren sehr fein auf nonverbale Signale und eine nachhaltige Veränderung ist durch unmittelbares Erleben und Fühlen möglich
Feedback: Wertvoller Austausch mit der Gruppe, die Sie unterstützen und bereichern können.
 
Egal, ob Sie gerade beginnen, sich mit Ihrem Stress zu beschäftigen, oder schon Experte oder Expertin für sich selbst sind – dieser Workshop bietet Ihnen den Raum, Ihre persönlichen Stressoren bewusst wahrzunehmen und neue Wege im Umgang zu finden. Raus aus dem Stressmodus, rein ins Fühlen.

Material / bitte mitbringen:
wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, Getränke mitbringen und den Mut sich mit sich selbst zu beschäftigen

Datum | Uhrzeit
1 Abend (3,33 Unterrichtsstunden) | Montag
Beginn: 20.10.2025 | 17:00 bis 19:30 Uhr
Ort

Drei Engelshof in Untermarchtal, Freiherr-von Speth-Str. 33

Kurs-Nummer

25H1505304

Beratung

Edith Doleschel
Tel. 0731 1530-11
doleschel@vh-ulm.de

Plätze

ab 1 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze

Preis

60,00 €

Zurück
Jump to the top of the page