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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Kreativ

Schmuckherstellung mit Polymer Clay (FIMO ®)

für Anfänger*innen und Fortgeschrittene

Dozentin: Nhu Dinh

In diesem Workshop gestalten die Teilnehmenden individuelle Schmuckstücke aus ofenhärtender Modelliermasse (FIMO ®). Nach einer Einführung in das Material beginnt direkt die kreative Designentwicklung. Dabei werden Muster- und Farbkonzepte erarbeitet, um einzigartige Accessoires zu kreieren. Die Dozentin begleitet den gesamten Prozess Schritt für Schritt und unterstützt bei der Gestaltung mit einer individuellen Musterpalette. Die Schmuckstücke werden direkt im Kurs gebacken, gegebenenfalls lackiert und fertig zusammengesetzt. Für die finale Verarbeitung steht eine große Auswahl an hochwertigen Schmuckelementen zur Verfügung -darunter Ohrhaken, -stecker, Creolen, Ketten, Biegeringe, Kettelstifte und Anhängerrohlinge. Die Materialien bestehen überwiegend aus nickelfreiem, vergoldetem oder versilbertem Edelstahl.
Dieser Workshop erfordert keine Vorkenntnisse und ist gleichermaßen für Anfänger*innen und Fortgeschrittene geeignet. Je nach Aufwand und Detail können bis zu vier Schmuckstücke entstehen. Die fertigen Kreationen können nach Kursende mit nach Hause genommen werden - perfekt als persönliches Accessoire oder als besonderes Weihnachtsgeschenk.

Die Dozentin Nhu Dinh ist Informatikerin, Gärtnerin und im Söflinger Atelier blau.ART als Kunstschaffende und Kursleiterin in Paper Craft und Modellierung mit Polymer Clay tätig.
 
Materialgebühren: 6-8 Euro pro Schmuckstück oder Ohrringpärchen direkt an die Dozentin zu entrichten



 

Datum | Uhrzeit
1 Abend (5 Unterrichtsstunden) | Freitag
Beginn: 05.12.2025 | 17:00 bis 20:45 Uhr
Ort

Ulm, Atelier blau.ART, Riedweg 37, 89071 Ulm-Söflingen

Kurs-Nummer

25H0960718

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

34,00 € (zzgl. Materialgebühren: ca. 6-8 € pro Schmuckstück oder Ohrringpärchen direkt an die Dozentin zu zahlen)

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Alternative Termine
Datum
Fr., 24.10.2025, 15:00 — 18:00 Uhr Details
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