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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

PC-Kompaktkurse

PC-Kompaktkurs: Windows, Word und Excel leicht gemacht! (Office 2021)

Der (Wieder-)Einstieg in den PC für Alltag und Büro

Dozent: Boris Mergenthaler

Der PC-Kompaktkurs ist perfekt für alle, die ihre Computerkenntnisse schnell und umfassend aufbauen möchten. In nur einem Kurs lernen Sie die Grundlagen von Windows, Word und Excel – praktisch, verständlich und kompakt. Erfahren Sie, wie Sie Ihren PC optimal nutzen, Texte professionell gestalten und Tabellen sicher erstellen. So sind Sie bestens gerüstet für den digitalen Alltag!

Windows-Grundlagen
Überblick über das Betriebssystem Windows
Wichtige Funktionen: Startmenü, Taskleiste, Einstellungen
Dateien und Ordner verwalten: Speichern, Verschieben, Löschen
Personalisierung des Desktops und Einstellungen
Sicherer Umgang mit Windows-Updates und grundlegender Systempflege

Word – Textverarbeitung leicht gemacht
Erstellen und formatieren von Dokumenten (Schriftarten, Absätze, Aufzählungen)
Grundlagen der Layout-Gestaltung (Seitenränder, Kopf- und Fußzeilen)
Einfügen und Bearbeiten von Tabellen und Grafiken
Speichern, Drucken und Exportieren von Dokumenten (z. B. in PDF)
Nützliche Funktionen: Rechtschreibprüfung, Formatvorlagen, Schnellspeicheroptionen

Excel – Tabellen und Berechnungen im Griff
Aufbau und Bedienung der Excel-Oberfläche
Einfache Tabellen erstellen und formatieren
Grundlegende Formeln und Funktionen (z. B. Summenberechnung)
Diagramme und Grafiken zur Visualisierung von Daten
Einführung in Datensortierung und Filterung

Voraussetzung: keine

(einschl. Unterlagen)

ESF-Fachkursförderung (Ermäßigung um 30 oder 70 Prozent möglich

ESF Logo

Datum | Uhrzeit
10-mal (40 Unterrichtsstunden) | Mittwoch, Freitag
Beginn: 08.10.2025 | 08:45 bis 11:45 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Mi., 08.10.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Fr., 10.10.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Mi., 15.10.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Fr., 17.10.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Mi., 22.10.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Fr., 24.10.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Mi., 05.11.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Fr., 07.11.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Mi., 12.11.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Fr., 14.11.2025 08:45 - 11:45 Uhr Seminarraum 12
Download der Termine
Ort

EinsteinHaus, Computerraum S 12

Kurs-Nummer

25H1304301

Beratung

Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

259,00 €

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