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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Online-Kurs: Swahili für die Reise A1
Für Teilnehmer*innen ohne Vorkenntnisse
Dozent:
Siegfried Heim
Material: Lehrmaterial wird gestellt
Mit Englisch kommen die meisten Tourist*innen in Ostafrika gut durch den Urlaub. Wer sich aber einmal auch ohne Reiseleiter*in bewegen und mit den Menschen mehr in Kontakt kommen möchte, kommt um ein paar Worte und Sätze Swahili nicht herum. In Tansania und Kenia ist Swahili neben Englisch offizielle Landessprache für fast 120 Millionen Menschen – aber auch in Teilen von Uganda, Ruanda, Somalia, Äthiopien und dem Sudan dient die mehr als 1000 Jahre alte Sprache der Verständigung. Auf Märkten und abseits der großen Städte erweitert die meistgesprochene Bantusprache der Welt die Verständigungsmöglichkeiten für Reisende. Der Kurs konzentriert sich auf kleine Dialoge im Alltag, wobei neben Vokabular und Satzbau auch eine systematische Einführung in die Grammatik erfolgt. Dazu gibt es einen Überblick zu Kultur und Geschichte Ostafrikas sowie praktische Reisetipps. Am Ende des Kurses wissen Sie: Ni rahisi kujifunza Kiswahili kidogo.
Dieser Online-Kurs findet mit der Software Zoom statt. Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum Kurs.
Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.
10-mal (20 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 15.04.2026 | 18:15 bis 19:45 Uhr
| Datum | Uhrzeit | Ort | |
|---|---|---|---|
| Mi., 15.04.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 22.04.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 29.04.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 06.05.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 13.05.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 20.05.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 10.06.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 17.06.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 24.06.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Mi., 01.07.2026 | 18:15 - 19:45 Uhr | Zoom 22 | |
| Download der Termine |
Zoom 15
Kurs-Nummer26F1190001
Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de
ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
149,00 €

