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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Aus der Lohnabrechnung ist der Einsatz des Computers als Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken, schon wegen der vorgeschriebenen Datenübermittlung von Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie der elektronischen Lohnsteuerkarte und des Lohnnachweises an die Berufsgenossenschaft. Ziel dieses Kurses ist es, die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen am PC systematisch und anwendungsbezogen zu vermitteln. Anhand der DATEV Software werden Gehaltsabrechnungen für Arbeiter, Angestellte und Aushilfskräfte erstellt. Dabei werden die wichtigsten Arbeitsschritte wie das Anlegen von Firmenstammdaten, von Personaldaten bis hin zum Ausdruck von Monats- und Jahresmeldungen anhand von praxisnahen Beispielen erklärt.
Kursinhalte:
das Beherrschen der Struktur und Systemlogik der praktischen Lohn- und Gehaltsabrechnung am PC mit DATEV
die Fertigkeit, mit der DATEV Abrechnungssoftware selbstständig zu arbeiten
die Fähigkeit, Auswertungen zu drucken und zu interpretieren
Den detaillierten Lernzielkatalog gibt es hier nachzulesen: https://www.xpert-business.eu/de/lernzielkataloge/index.html
Vorkenntnisse:
Dieser Kurs setzt Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, wie sie in den Kursen Xpert Business Lohn und Gehalt (1) und (2) vermittelt werden.
Zeitumfang:
42,67 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Zu Ihrem Kurs erhalten die Teilnehmenden passgenaue Kursbegleitmaterialien vom EduMedia-Verlag. In Zusammenarbeit mit Xpert Business Deutschland sind diese Kursbücher perfekt auf die Lerninhalte Ihres Kurses abgestimmt. Das Kursbegleitmaterial besteht aus einem Lehrbuch sowie einem Übungsbuch inkl. dazugehöriger Lösungen. Dank der zahlreichen Übungen und Musterklausuren können die Teilnehmenden nicht nur ihr gelerntes Wissen vertiefen, sondern auch bereits einen ersten Eindruck gewinnen, was sie in der Prüfung erwarten wird.
Der Versand der Kursbegleitmaterialien erfolgt circa zwei Wochen vor Kursstart. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kursbücher automatisch an eingeschriebene TeilnehmerInnen versendet.
Prüfung & Zertifikat:
Teilnehmer können (sie müssen nicht) im Anschluss an den Kurs eine Prüfung ablegen.Für die Prüfung ist eine extra Anmeldung bei der durchführenden Volkshochschule erforderlich. Der Prüfungstermin findet zusätzlich zu den Kurstagen statt; Prüfungsgebühr wird separat berechnet.
Alle erreichbaren Xpert-Business-Abschlüsse finden Sie auf www.xpert-business.eu
(einschl. Unterlagen)
ESF-Fachkursförderung (Ermäßigung um 30 oder 70 Prozent möglich
16-mal (42,67 Unterrichtsstunden)
| Datum | Uhrzeit | Ort | |
|---|---|---|---|
| Di., 04.11.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Do., 06.11.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 11.11.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Do., 13.11.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 18.11.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Do., 20.11.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 25.11.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Do., 27.11.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 02.12.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 09.12.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 16.12.2025 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 06.01.2026 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 13.01.2026 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 20.01.2026 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 27.01.2026 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Di., 03.02.2026 | 18:30 - 20:30 Uhr | Online | |
| Download der Termine |
Online
Kurs-Nummer25H1401303
Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
370,00 €

