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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Ballett / Modern Dance / Verschiedene Tänze

Ballett – für Anfänger*innen und Wiedereinsteiger*innen

Dozent: Sergey Bakir

Material: Für Frauen :
- enges ärmelloses Shirt oder Body, optional mit einem Rock (kein Tütu)
- Strumpfhose mit Fuß oder Leggins mit Söckchen und Ballettschläppchen
- kein Schmuck

Kleiderordnung für Herren:
- Leggins
- enges T-Shirt
- Söckchen
- Ballettschläppchen

keine Anmeldung mehr möglich

Die Kunst des klassischen Ballett trainiert die Körperspannung, Muskulatur und Beweglichkeit. Beim Ballett geht es um die richtige Technik, aber vor allem auch um Linien und Gefühl. Schön Ballett tanzen kann man unabhängig von Geschlecht, Alter und Figur. Denn die schönsten Tänzer*innen sind die, die es schaffen, mit den Bewegungen ihrer Körper Emotionen zu vermitteln. Wir fangen ganz von vorne an, tauchen dann aber mit viel Ernst, Mut und Spaß in die Welt des Russischen Balletts.

Kleiderordnung für Frauen :
- enges ärmelloses Shirt oder Body, optional mit einem Rock (kein Tütu)
- Strumpfhose mit Fuß oder Leggins mit Söckchen und Ballettschläppchen
- lange Haare sollten hochgebunden werden, damit die Haltung von Kopf und Schultern gesehen werden kann
- wegen der Verletzungs- und Verlustgefahr wird im Unterricht kein Schmuck getragen

Kleiderordnung für Herren:
- Leggins, enges T-Shirt, Söckchen und Ballettschläppchen

Bitte Wasserflasche mitbringen.

Sergey Bakir ist professioneller Tänzer und Tanzlehrer.
Er absolvierte sein Studium als professionellen Tänzer, Ballettmeister und Choreograph an der Staatlichen Universität für Kultur in Moskau.

Datum | Uhrzeit
14-mal (18,67 Unterrichtsstunden) |
Beginn: 25.09.2025 | 16:45 bis 17:45 Uhr
Kurs/Veranstaltung muss leider entfallen
Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
Kurs ausgefallen

Preis

170,00 €

Zurück
keine Anmeldung möglich
Alternative Termine
Datum
Mo., 06.10.2025, 20:20 Uhr — Mo., 02.02.2026, 21:20 Uhr Details
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