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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Gesundheit

Online-Yoga-Workshop: Neurozentriertes Yoga

Für Übende und Lehrende

Dozent: Jannik Schuster

inkl. effektiver praktischer Übungen für die direkte Anwendung in der Yogapraxis

Die Verbindung von Übungen aus dem Neurozentrierten Ansatz in Form von Atemübungen, Augen- und Gleichgewichtsübungen sowie Methoden zur Vagus Nerv Stimulation mit Übungssequenzen aus der Yogapraxis, stellt eine einmalige Kombination dar, die die Essenz des Yogas schützt und wahrt und gleichzeitig mit modernen Erkenntnissen und Praktiken der angewandten funktionellen Neurologie verbindet.

– Neurophysiologische und Neuroanatomische Grundlagen
– neurowissenschaftliche Evidenz der Yogapraxis
– die Bedeutung von Augen, Vestibularsystem, Propriozeption und Atmung für Bewegung, Schmerzfreiheit und Wohlbefinden
– Integration Neurozentrierter Übungen in die Yogapraxis
– strukturierte Anwendung und Umsetzung in Yogaeinheiten
– Vorstellung der neuen Weiterbildung – Neurozentriertes Yoga (voraussichtlich ab Beginn 2027 am Yogazentrum Ulm)
– Die Kombination aus Yogapraxis und Neurozentriertem Training.
– Durch die Integration und Kombination von Augen-, Atem- und Gleichgewichtsübungen sowie neurowissenschaftlichen Erkenntnissen zu Bewegung, Schmerz, Körperwahrnehmung, ... ermöglicht eine neue und vertiefende Perspektive auf den menschlichen Körper.
– Das Neurozentrierte Yoga verdeutlicht die Wirksamkeit des Yoga auf den menschlichen Körper und Geist und erweitert den Wortschatz und die Übungspraxis.
– neurobaisiertes Atemtraining
– taktile Stimulation
– motorische Ansteuerung
– visuelles Training
– vestibuläres Training
– Vagus Nerv Stimulation

Datum | Uhrzeit
1 Nachmittag (4 Unterrichtsstunden) | Freitag
Beginn: 10.07.2026 | 16:00 bis 19:00 Uhr
Ort

Online

Kurs-Nummer

26F1028826

Beratung

Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de

Plätze

ab 10 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

44,00 €

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