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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Männerakademie

Männerakademie – Kurs für Neueinsteiger O im Herbst 2026

Dozentin: Alexandra Krauß

Für die Anmeldung bitte persönliche Rücksprache halten.

Informationstermine
Donnerstag, 16. April, 14 Uhr, EinsteinHaus, Club Orange
Mittwoch, 8. Juli, 14 Uhr, EinsteinHaus, Club Orange

Die Themen des Kurses für Neueinsteiger im Einzelnen

Literatur
Viele Worte um Nichts? Sinnsuche oder einfach nur Zeitvertreib?
Robert Ziller
Ein (Wieder-)Einstieg in die Beschäftigung mit Literatur an Beispielen aus verschiedenen Epochen.

Naturwissenschaften
Spurensuche – Die Geschichte der Menschheit
Dr. Beatrix Wandelt
Vier Millionen Jahre Menschheit. Wie wir entwicklungsgeschichtlich zu dem geworden sind, was den modernen Menschen ausmacht, ist Gegenstand des Kurses. Er will ein anderes Licht auf unsere Entstehung und den Werdegang unserer Art geben: Aus den Wäldern in die Stadt. Wir durchstreifen so fachübergreifend die Wissenschaften der Geologie, der Vor- und Frühgeschichte sowie der Archäologie.

Psychologie/Kommunikation
Das bewusste Leben – Identität und Lebenszyklus
Karl Giebeler
»Das bewusste Leben« steht ganz im Zentrum der Gespräche in meinem Kurs. Angesichts der »dritten Lebensphase«, in der wir alle sind, geht es um Fragen der Identität im Lebenszyklus, in den Phasen der eigenen Biografie, was uns geprägt und zu dem Menschen gemacht hat, der wir heute sind und wie wir jetzt leben wollen.

Psychologie
Männliche Sozialisation und männliche Identität
Thomas Ullrich
Werden wir zu dem gemacht, der wir sind, oder machen wir uns zu dem, der wir sein wollen? Wie kommen wir zu dem, was wir als unsere »Identität« verstehen – und verstehen wir diese? Und wenn wir über die Grenzen unserer persönlichen Identität hinwegblicken: Was ist dabei möglicherweise unsere Identität als Mann in dieser Gesellschaft? Gibt es übergreifende Gemeinsamkeiten, die wir identifizieren, hinterfragen, weiter entwickeln oder auch aufgeben können?

Gruppenprozesse
Systemisches Konsensieren
Adelheid Schmidt
Wie fällen Gruppen oder Teams Entscheidungen, die von allen Mitgliedern der Gruppe am wahrscheinlichsten mitgetragen werden? Das Systemische Konsensieren ist eine Technik, mit deren Hilfe Entscheidungsprozesse von Gruppen moderiert werden. Die Gruppe entwickelt in diesem moderierten Verfahren viele Vorschläge und wählt dann jenen aus, der dem Konsens und damit dem Interessensausgleich am nächsten kommt. Das ist jener Vorschlag, der in der Gruppe die geringste Ablehnung, das geringste Konfliktpotential und damit die höchste Akzeptanz erzeugt. Gemeinsam wollen wir kennenlernen, wie solch ein Interessensausgleich gelingen kann.

Politik
Geschichte und Gegenwart der Menschenrechte
Urs Fiechtner
Eine Zusammenfassung der historischen, philosophischen und politischen Entwicklung der Menschenrechte und ein Überblick über ihren Zustand heute. Gleichzeitig wird vermittelt, wie der Schutz der Menschenrechte in unserer Zeit funktioniert, warum es dennoch immer wieder in den meisten Ländern der Welt zu Menschenrechtsverletzungen kommt und weshalb sowohl die Menschenrechte wie auch viele Verfassungsgrundsätze – beispielsweise die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes – ohne das Engagement des
»mündigen Bürgers« nicht funktionieren können.

Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei:
Alexandra Krauß
Telefon: 0731 1530-65
alexandrakrauss@vh-ulm.de

Datum | Uhrzeit
13-mal (52 Unterrichtsstunden) | Donnerstag
Beginn: 08.10.2026 | 14:00 bis 17:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Do., 08.10.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 15.10.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 22.10.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 05.11.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 12.11.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 19.11.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 26.11.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 03.12.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 10.12.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 17.12.2026 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 14.01.2027 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 21.01.2027 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Do., 28.01.2027 14:00 - 17:30 Uhr Club Orange
Download der Termine
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

26H0501001

Beratung

Alexandra Krauß
Tel. 0731 1530-65
alexandrakrauss@vh-ulm.de

Plätze

ab 10 Teilnehmer*innen
Für die Anmeldung bitte persönliche Rücksprache halten.

Preis

209,00 €

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