Zum Inhalt der Seite springen
SucheMeine vh0

Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Sonstiges

English Unlimited: Sprache verbindet – Menschen verändern die Welt

Ein interaktives Sprachevent

Dozentin: Elsa Schröttle

Ein besonderer Abend für alle, die Sprachen, Begegnung und neue Perspektiven lieben. English Unlimited zeigt Englisch nicht nur als Unterrichtsfach, sondern als lebendige Sprache, die Menschen, Kulturen und Geschichten miteinander verbindet.
Freut euch auf:
- interaktive Sprachspiele und Mitmachaktionen
- persönliche Geschichten über Englisch im echten Leben
- kurze inspirierende Impulse
- kreative Begegnungen und Austausch
- FCFS: Eine kleine Auswahl an Snacks, inspiriert von Klassikern aus der englischsprachigen Welt – denn keine kulturelle Reise ist komplett ohne Essen

Im Café werden eigens für den Abend kreierte Cocktails zum Kauf angeboten.

Der Abend richtet sich an alle, die Lust auf Sprache, Menschen und internationale Atmosphäre haben – ganz egal, ob ihr selbst Englisch sprecht, lernt, unterrichtet oder einfach neugierig seid. Kommt vorbei, bringt Menschen mit und erlebt, wie kraftvoll Sprache sein kann. Let’s make the world more connected — one conversation at a time!

Um Anmeldung wird gebeten.



A special evening for everyone who loves languages, connection, and new perspectives. English Unlimited presents English not simply as a subject, but as a living language that brings together people, cultures, and stories.
Look forward to:
- interactive language games and audience activities
- personal stories about English in real life
- short inspiring talks
- creative encounters and meaningful exchange
- FCFS: A small selection of snacks inspired by favourites from the English-speaking world — because no cultural journey is complete without food

Discover special cocktails crafted for this evening and available in our café!

Come, bring others, and experience the power of language. Let’s make the world more connected — one conversation at a time!

Please register.

Datum | Uhrzeit
Termin: Donnerstag, 21.05.2026 | 18:00 Uhr
Ort

Ulm, EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

26F1134111

Informationen zur Veranstaltung

Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de

Plätze

ab 10 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

Eintritt 10,00 /8,00 €

Zurück
Nach oben springen