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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Donaufest: Lesung & Gespräch: Ausübung der inneren Freiheit mit András Visky (Ungarn/Rumänien)
Foto: Gábor Kiss
Eine Anmeldung ist nicht nötig.Eine Veranstaltung in Kooperation und im Rahmen des Internationalen Donaufestes 2026
Moderator: Dr. Christoph Hantel (Leiter vh Ulm)
Aus der ungarischen dolmetscht: Esther Siegmund Heinke
Aus dem Roman von A. Visky: »Aussiedlung« (Suhrkamp, 2025) liest: Stephan Clemens (Theater Ulm)
Teile der Donauufer in osteuropäischen Ländern blieben auch unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg Schauplatz ideologischer Auseinandersetzungen. In den 1950er-Jahren wurden in Rumänien Zehntausende Menschen in Arbeitslager des neuen Regimes deportiert. In seinem Roman »Aussiedlung« erzählt der Dramatiker und Dichter András Visky von einer Art „Golgatha“, die eine gläubige Familie durchlebt. Zunächst aus Ungarn nach Rumänien emigriert, wird sie später von den rumänischen Behörden gezwungen, jahrelang von einem Arbeitslager ins nächste zu ziehen. Die Mutter und ihre sieben Kinder leben in einer Atmosphäre der Gewalt, an der Grenze der Existenz – in einer Erdgrube nahe dem Donaudelta in der Bărăgan-Steppe – und üben trotz der unerträglichen Umstände – Solidarität. Währenddessen verbüßt der Vater, ein Pastor, eine 22-jährige politische Haftstrafe… Die Liebe erhebt sich trotz allem über Rache und Verachtung.
Diese Weltanschauung wird im Roman – wie bei allen großen Meistern des Erzählens – auch formal unterstützt. Die 822 kurzen Kapitel beginnen alle mit einem Kleinbuchstaben und enden ohne Punkt. Dadurch wird u.a. angedeutet, dass „die Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist. Man muss sie immer wieder neu definieren, weil die Menschlichkeit stets neue Formen der Gefangenschaft erfindet“ (A. Visky).
In der meisterhaften Übersetzung von Timea Tanko aus dem Ungarischen steht der Roman auf mehreren Bestenlisten verschiedener Jurys im deutschsprachigen Raum.
Über den Autor:
András Visky, Jahrgang 1957, ist ein namhafter ungarischer Dramatiker und Regisseur, der in Cluj-Napoca (Rumänien) lebt und arbeitet. Nach Jahrzehnten, in denen er Theaterstücke, Gedichte und Essays schrieb, veröffentlichte er 2022 seinen ersten und einzigen Roman „Die Aussiedlung“. Dieses Buch erregte allergrößtes Aufsehen in Ungarn und liegt dort mittlerweile in der fünften Auflage vor.
Mit freundlicher Unterstützung des Liszt-Institutes – Ungarischen Kulturzentrum Stuttgart und der Péter Horváth Stiftung
Die Kulturbuchhandlung Jastram bietet zur Veranstaltung einen Büchertisch an.
Termin: Montag, 06.07.2026 | 18:30 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt frei

