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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
80 Jahre vh Ulm – Ein Abend zwischen Geschichte und Zukunft
Dr. Christoph Hantel, Lothar Heusohn, Tanja Nova, Adela Knajzl, Moderation Florian L. Arnold
Ein runder Geburtstag für eine Ulmer Institution: Die vh Ulm wird 80 – und ist dabei jung, wach und innovativ geblieben. Am 24. April 1946, genau ein Jahr nach der Befreiung Ulms, gründete Inge Aicher-Scholl die Volkshochschule im Geiste der Weißen Rose. Gemeinsam mit Otl Aicher und engagierten Mitstreiter*innen setzte sie ein Zeichen für Bildung, Verantwortung und gesellschaftliche Teilhabe – ein Aufbruch, aus dem heraus wenig später auch die HfG Ulm entstand, die zusammen mit der vh die kulturelle und intellektuelle DNA der Stadt bis heute prägt.
Wir feiern diese besondere Geschichte und blicken zugleich nach vorn: mit Anekdoten, Gesprächen über Stadtkultur, über prägende Persönlichkeiten und bewegende Momente. Es geht um die Verbindungen zur Familie Scholl, zur legendären HfG Ulm – und um 80 Jahre voller Ideen, Debatten, Krisen und Aufbrüche. Ein Abend, der Raum lässt für Rückblick und Melancholie ebenso wie für Freude, Kontroverse und neue Perspektiven.
Auf der Bühne:
Dr. Christoph Hantel, Leiter der vh Ulm, Journalist, Kulturwissenschaftler mit langjähriger Erfahrung in der Bildungsarbeit und engagierter Impulsgeber für die Weiterentwicklung der Institution.
Lothar Heusohn, langjähriger Wegbegleiter der Ulmer Kulturszene, Leiter des Fachbereichs Politik in der vh Ulm sowie profunder Kenner der Stadtgeschichte und prägender Akteur in zahlreichen kulturellen Projekten.
Tanja Nova, Leiterin des Fachbereichs Kultur & Gestalten der vh Ulm, zudem Musikerin und Künstlerin, deren Arbeiten zwischen Klang, Performance und gesellschaftlichen Themen neue Perspektiven eröffnen.
Adela Knajzl, Grafikerin und Künstlerin, die die Ausstellung 80 Jahre vh Ulm gestaltet hat und sich zur Kennerin der Geschichte der vh gemacht hat.
Termin: Montag, 08.06.2026 | 19:30 Uhr
Ulm, Neue Straße 85, Haus der Museumsgesellschaft Ulm
Kurs-Nummer26F0101502
Dr. Christoph Hantel
Tel. 0731 1530-17
hantel@vh-ulm.de
ab 1 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
Eintritt frei

