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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Bildungszeit

Ziele, Wünsche und Visionen

»Der Wunsch ist der Vorbote dessen, wozu der Mensch in der Lage ist« (J.W. v. Goethe)

Dozent: Manfred Förderer

»Der Mensch strebt immer nach Sinn, nach der sinnvollen Gestaltung seines Lebens, entweder schöpferisch durch ein Werk, oder im Erleben, der Natur, in der Kunst, im Hobby, in Beziehungen, der Fürsorge für andere, oder in der Umarmung eines Menschen.« (Viktor Frankl)

Dieses Seminar gibt Gelegenheit, Ziele zu definieren, die im Einklang mit den persönlichen Werten sind, das was wirklich wichtig und wertvoll ist. Zielvorstellungen entstehen oft durch oberflächliche Vorsätze, aus einem Mangelbewusstsein oder um Erwartungshaltungen zu erfüllen, entweder den eigenen oder den Erwartungen anderer.

Was würden Sie tun oder möchten Sie erleben, wenn es keine Hindernisse gäbe?
Vieles was heute alltäglich ist, galt einst als unrealistisch und unmöglich. Langzeitziele und Visionen öffnen die Wahrnehmung, führen aus rationalen Begrenzungen, schaffen neue Perspektiven und Möglichkeiten und drücken unsere wichtigsten persönlichen Werte aus. »If you can dream it, you can do it.« (Walt Disney)

Jeder Mensch hat eine Aufgabe im Leben, die ausschließlich von ihm erfüllt werden kann. Mit den Methoden des Coaching versuchen wir diese Aufgabe zu erkennen oder zumindest ihr näher zu kommen.

Themen des Seminars :
Ego und das wahre Selbst
Ziele und persönliche Werte
Verwandlung von Widerständen und Blockaden
Langzeitziele und Visionen
Sinnhaftigkeit, Erfüllung und Selbstverwirklichung
Die persönliche Aufgabe

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (8 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 17.01.2026 | 09:00 bis 16:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 3

Kurs-Nummer

25H1407003

Beratung

Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

65,00 €

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