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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Architektur & Design

vh Architektur - Das Bauwerk EinsteinHaus und das Konzept des »Dritten Ortes«

Dozentin: Nicole Pflüger

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Anlässlich des 80 Jährigen Jubiläums der Ulmer Volkshochschule (gegründet 1946) beleuchten und diskutieren wir in der Reihe »vh Architektur« den Sitz der vh seit 1968 – das EinsteinHaus. Das EinsteinHaus ist weit mehr als ein Gebäude – es ist das in Stein gewordene Gedankengut von Demokratie, Mitbestimmung und Einmischung, das seit den Anfängen der Ulmer Volkshochschule das Leitbild der Gründerin Inge Aicher-Scholl war. Im Vortrag mit der Architektin und ehemaligen Kulturleitung der vh - Nicole Pflüger - blicken wir zurück auf die architektonische Entstehungsgeschichte des Hauses und die wichtigsten baulichen Entscheidungen – ganz im Geiste (des Ulmer Funktionalismus und) der Hochschule für Gestaltung.
Bis heute wichtig und wesentlich ist seine Relevanz als lebendiger und inklusiver Begegnungsort. Für viele fungiert das EinsteinHaus als »Dritter Ort«, als offener Treffpunkt abseits von Zuhause und Arbeitsplatz, der durch Weiterbildung und sozialen Austausch das gesellschaftliche Leben bereichert.
Zusammen mit Tanja Nova (aktuelle Fachbereichsleitung Kultur) laden wir an dem Abend auch dazu ein mit dem Publikum über das Konzept »Dritter Ort« und den Herausforderungen, die so ein offenes Haus mit sich bringt nachzudenken und in den Diskurs zu gehen. Was gibt es eigentlich in Ulm und Neu-Ulm für weitere »Dritte Orte«? Brauchen wir mehr davon?

Nicole Pflüger ist seit 1996 selbständige Architektin in Ulm und war bis 2011 Inhaberin eines Architekturbüros mit zahlreichen MitarbeiterInnen. In den folgenden acht Jahren brachte sie ihre Leidenschaft für (Bau)Kultur und Kunst auf neue kreative Pfade. Als Fachbereichsleiterin für Kultur und Gestalten arbeitete sie in der vh Ulm und war verantwortlich für die Programmgestaltung vielfältiger Genres und die Konzeption von Architektur-Vortragsreihen. Seit 2019 befindet sich Nicole Pflüger wieder in ihrem ursprünglichen Terrain und agiert als freie Architektin und Leiterin der Gesellschaft für Projektsupport »Tatkraft« in Ulm.

In Zusammenarbeit mit der Architektenkammergruppe Ulm/Alb Donau
Hinweis:. AIPs und Architekturstudenten*innen haben freien Eintritt. Die Veranstaltungen sind als Fortbildungen von der AKBW zertifiziert.

Zertifizierte Fortbildung AKBW

Datum | Uhrzeit
Termin: Donnerstag, 07.05.2026 | 19:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

26F0113001

Informationen zur Veranstaltung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt 8,00 /6,00 €

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