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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Sozial-emotionale Kompetenzen und Kommunikation

vh Modul 4: Kommunikation & Konfliktmanagement

Dozent: N.N.

Das Modul »Kommunikation & Konfliktmanagement« vermittelt theoretische Grundlagen und praxisnahe Strategien, um Konflikte frühzeitig zu erkennen, Missverständnisse zu vermeiden und herausforderndes Verhalten professionell zu begleiten. Ziel ist es, eine offene und respektvolle Gesprächskultur zu fördern, die ein positives Miteinander stärkt und Kindern hilft, eigene Lösungsstrategien zu entwickeln. Eine klare und wertschätzende Kommunikation ist essenziell für eine gelungene Schulkindbetreuung. Betreuungskräfte schaffen durch gezielte Gesprächsführung Vertrauen, Orientierung und Sicherheit und unterstützen Kinder in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung.

Inhalt:

Kommunikationsmodelle in der Praxis
Kommunikation als Schlüssel für gelingende pädagogische Beziehungen
Das Vier-Seiten-Modell (Schulz von Thun) zur Vermeidung von Missverständnissen
Das Eisbergmodell: Bedeutung nonverbaler und unbewusster Kommunikation
Gewaltfreie Kommunikation (GFK) zur respektvollen Konfliktlösung

Gesprächstechniken
Aktives Zuhören: Empathische Kommunikation durch Nachfragen, Spiegeln und Paraphrasieren
Ich-Botschaften: Eigene Gefühle und Bedürfnisse klar ausdrücken, ohne Vorwürfe zu erheben
Fragetechniken: Offene Fragen zur Förderung von Selbstreflexion und Konfliktlösung
Strukturierte Gesprächsführung zur Unterstützung der emotionalen und sozialen Entwicklung

Konflikte und herausfordernde Verhaltensweisen
Bedeutung von Konflikten als Lern- und Entwicklungschance
Formen von Konflikten: Latente, offene, soziale, strukturelle und Rollenkonflikte
Frühwarnzeichen von Konflikten: Aggressives Verhalten, Rückzug, Spannungen in der Gruppe
Konflikte in der Gruppe
Merkmale herausfordernden Verhaltens: Aggressionen, Regelbrüche, mangelnde Kooperationsbereitschaft
Ursachen herausfordernden Verhaltens: Emotionale Überforderung, unzureichende Impulskontrolle, fehlende Problemlösungsstrategien, soziale Faktoren

Verhaltensstrategien für herausfordernde Situationen
Deeskalationstechniken (deeskalierende Kommunikation)
Mediation
Rechtfertigungsstrategien erkennen und auflösen
Verhaltenskonfrontation und Perspektivenübernahmetechniken
Ressourcenorientiertes Arbeiten
kooperative Problemlösungsansätze
klare Regeln und Konsequenzen
Umgang mit Regelverstößen: Unterschied zwischen Strafen und logischen Konsequenzen
Präventive Maßnahmen: Emotionale Unterstützung, Förderung von Resilienz und Frustrationstoleranz

Lernziele:

Die Teilnehmenden
verstehen die Grundlagen der Kommunikation und können Modelle im Betreuungsalltag einsetzen.
wenden Gesprächstechniken gezielt an, um Vertrauen aufzubauen und Konflikte zu entschärfen.
erkennen frühzeitig Konflikte und entwickeln Strategien zur konstruktiven Lösung.
reagieren professionell auf herausforderndes Verhalten und wenden deeskalierende Maßnahmen an.

Das Seminar kann auch auf 28 UE (mehr Praxisanteil) ausgeweitet werden.

Achtung: Bei den Preisen handelt es sich um Komplettpreise - wenn ein Träger/eine Kommune ein komplettes Seminar für eine geschlossene Gruppe bucht (Inhouse Schulung).
Das Schulungsdatum wird mit dem jeweiligen Auftraggeber individuell vereinbart.

Datum | Uhrzeit
2-Tage (16 Unterrichtsstunden) |
Beginn: 01.01.2026 | 08:30 bis 16:30 Uhr
Ort

Ulm, EinsteinHaus,

Kurs-Nummer

9655301

Beratung

Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

2400,00 €

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