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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Utensilos – Schalen von Hand gefilzt
Filzen für Anfänger und Fortgeschrittene
Dozentin:
Birgit Frank
Material: Bitte zwei alte Frottierhandtücher mitbringen und 18,- für die mehrfarbigen Wollfliese.
Utensilos oder auch Filzschalen sind praktische Alltagsbegleiter und dienen als Aufbewahrungsmöglichkeit für allerlei Kleinkram, wie zum Beispiel Stifte, Scheren, Fernbedienungen oder auch Schmuck. In diesem Kurs werden 2-3 praktische Utensilos selber erstellt, die sich je nach Form auch stapeln lassen.
Dabei werden die Grundtechniken des traditionellen Filzhandwerkes vermittelt: Wolle erspüren, Farbe und Materialien kombinieren. Wasser und Seife verbinden sie zu Objekten, wie etwa ineinander stapelbare Utensilos. Die Teilnehmenden lernen unter professioneller Anleitung die Grundlagen künstlerischen Verarbeitens von echter Schafwolle kennen oder erweitern schon vorhandene Kenntnisse im Nassfilzen. Zur Verfügung stehen unterschiedliche Schafwollarten in wunderschönen Farbnuancen, Vorfilz für interessante Muster und Kammzugwolle. Die Nachhaltigkeit von Produkten aus Schafwolle ohne chemische Zusatzstoffe liegt auf der Hand: Sie sind Wasser- und schmutzabweisend, formstabil und biologisch abbaubar. Feine Rohwolle vom Schaf ist hier der Ausgangspunkt des künstlerischen Gestaltens.
Filzen ist nicht nur eines der ältesten Handwerke der Menschheit, sondern auch ein sinnliches Vergnügen und Balsam für die Seele.
Bitte zwei alte Frottierhandtücher und 18,- für hochwertige Schafwollfliese mitbringen.
1 Abend (6 Unterrichtsstunden)
Ulm, Kreativhafen, Hintere Werkstatt
Kurs-Nummer25H0960717
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
36,00 € (zzgl. 23,00 € Materialkosten, direkt an die Dozentin zu zahlen)

