
Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.

Karl Foos
Eine Anmeldung ist nicht nötig.In Zusammenarbeit mit der Stadt Ulm
Das EinsteinHaus Ulm öffnet am Denkmalstag seine Türen für alle, denn es begrüßt mit kreativen Angeboten auch Familien mit Kindern und Jugendlichen. Es gibt zwei kurzweilige Führungen, Freiluft-Zeichnen und Konstruieren mit LEGO.
Das denkmalgeschützte Gebäude ist Sitz der Ulmer Volkshochschule (vh Ulm) und architektonisch einzigartig, gebaut im Geist der Hochschule für Gestaltung. Schon 1968 war das Haus im modernen Sinne nachhaltig gebaut. Seiner Rolle als »wertvoll, unbezahlbar und unersetzlich« – dem diesjährigen Motto des Tages des offenen Denkmals –- wird das EinsteinHaus auch in der täglichen Arbeit als Bildungsinstitution gerecht. Ein vitales Denkmal gelebter Demokratie.
In den Führungen mit vh-Leiter Dr. Christoph Hantel bekommen die Besucher*innen einmalige Einblicke hinter die Kulissen.
Vor dem EinsteinHaus können Kinder – angeleitet von einer Dozentin – ihrer Phantasie beim Nachbauen des EinsteinHause-Ensembles und anderer Gebäude aus LEGO freien Lauf lassen. (Hinweis: Die LEGO-Steine sind eine Leihgabe der Dozentin und können nicht mitgenommen werden.)
Für Jugendliche und Erwachsene bietet das architektonische Zeichnen an der Staffelei - ebenfalls angeleitet von einer Dozentin - eine spannende Möglichkeit sich den umliegenden Gebäuden mit Bleistift und Rötel auf Papier zu nähern.
Bei Regen weichen die Angebote unter das Vordach der vh ulm aus.
Sonntag, 14. September
Führungen mit Dr. Christoph Hantel um 14 Uhr und 16 Uhr
14-17 Uhr: Legoangebot für Familien + Architektonisches Zeichen für Jugendliche und Erwachsene
Dr. Christoph Hantel
Tel. 0731 1530-17
hantel@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt frei

Karl Foos
Eine Anmeldung ist nicht nötig.