
Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.

Oftmals gibt es in unserem Alltag Probleme, für die wir keine schnelle Lösung nach einem uns bekannten Muster finden. Es handelt sich hier häufig um komplexe Situationen, die wir nicht überschauen können, oder Probleme, die wir so noch nie hatten. Eventuell gehen wir die Probleme dann ohne tieferes Nachdenken an oder ignorieren sie einfach. Beide Vorgehensweisen sind zur Bewältigung von Problemen nicht geeignet oder machen die Situation sogar noch schlimmer. Aber wir können lernen, mit Problemen, auch komplexer Art, umzugehen und Strategien der Problemlösung zu entwickeln. Dieses Seminar führt in Techniken und Strategien des Problemlösens ein.
Seminarinhalte:
• Was ist ein Problem und wodurch unterscheidet es sich von einer Aufgabe?
• Problemtypen
• Theorien des Problemlösens
• Merkmale komplexer Systeme
• Problemlösestrategien
• Entwicklung von Problemlösefähigkeit
• Fehler und Erfolgsfaktoren im Umgang mit Komplexität beim Problemlösen
Dieser Kurs wird im Rahmen eines Projekts des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg durchgeführt und gefördert. Daher haben Sie die Möglichkeit, an diesem Kurs kostenfrei teilzunehmen und den Kurs am Ende zu bewerten. Ihre Bewertung fließt in die Weiterentwicklung des Kurses ein. Dafür entfällt die Teilnahmegebühr, die ab 2026 circa 160 € beträgt.
Anmeldung und Fragen zum Seminar hier: https://www.vhs-schorndorf.de/kurssuche?kathaupt=11&knr=25H50013&kursname=OK-Problemloesungskompetenz-erweitern-Online-Kurs&cHash=4a1e302486c8292860c16370ccffda14
5-mal (20 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 08.10.2025 | 17:00 bis 20:00 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mi., 08.10.2025 | 17:00 - 20:00 Uhr | Online | |
Mi., 15.10.2025 | 17:00 - 20:00 Uhr | Online | |
Mi., 22.10.2025 | 17:00 - 20:00 Uhr | Online | |
Mi., 05.11.2025 | 17:00 - 20:00 Uhr | Online | |
Mi., 12.11.2025 | 17:00 - 20:00 Uhr | Online | |
Download der Termine |
Online
Kurs-Nummer25H1417004
Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de
ab 6 Teilnehmer*innen
Gebührenfrei
