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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Sprachen

Online-Kurs: Norwegisch kompakt A2

Dozentin: Rachana Cornelia Brand

Material: Lehrmaterial wird gestellt

Faszination Norwegisch – du möchtest jetzt den Schritt schaffen, flüssiger Norwegisch zu sprechen? Du hast dir bereits ein paar Grundkenntnisse des Norwegischen aus einem Anfängerkurs/Selbststudium angeeignet und möchtest jetzt aber wirklich in die aktive Anwendung kommen? Auch für Wiedereinsteiger, wenn du deine verschütteten Kenntnisse aus vergangenen Jahren wieder auffrischen möchtest. Vielleicht steht ein Aufenthalt (Studium/Job) oder ein Urlaub in Norwegen bald an, du hast aber keine Zeit für einen wöchentlichen Kurs?
Dann lerne mit uns intensiv an vier Tagen, deine Grundlagen zu vertiefen und anzuwenden. Im besten Fall hast du nachmittags etwas Zeit, das Gelernte zu wiederholen und ein paar Übungsaufgaben zu lösen.
Niveau: Du solltest über erste Grundkenntnisse des Norwegischen verfügen, z.B. 2 Semester eines vhs-Kurses auf A1–Niveau. Bist du dir unsicher, ob deine Kenntnisse ausreichend sind, nimm Kontakt auf für ein unverbindliches Einschätzungsgespräch.


Dieser Online-Kurs findet mit der Software Zoom statt. Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum Kurs.
Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.

Datum | Uhrzeit
4-mal (16 Unterrichtsstunden) | Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
Beginn: 17.02.2026 | 09:00 bis 12:00 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Di., 17.02.2026 09:00 - 12:00 Uhr Online
Mi., 18.02.2026 09:00 - 12:00 Uhr Online
Do., 19.02.2026 09:00 - 12:00 Uhr Online
Fr., 20.02.2026 09:00 - 12:00 Uhr Online
Download der Termine
Ort

Online

Kurs-Nummer

25W1170031

Beratung

Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

121,00 €

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