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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Sprachen

Online-Kurs: Norwegisch A2-B1: Med Monsen på tur – Abenteuersprachkurs

Dozentin: Rachana Cornelia Brand

Material: Lehrmaterial wird gestellt

Norwegisch lernen ist ein Abenteuer – im wahrsten Sinne des Wortes in diesem Kurs. Grundlage ist die Fernsehserie „Monsen og nasjonalparkene“ (online verfügbar auf der Internetseite des norwegischen Senders NRK: https://tv.nrk.no/serie/monsen-og-nasjonalparkene). Der Abenteurer und TV-Promi Lars Monsen wandert durch die norwegischen Nationalparks, dabei erzählt und erklärt er uns viel über die Natur und die Kultur der jeweiligen Region, trifft verschiedene Menschen und hat mit der ein oder anderen Widrigkeit zu kämpfen. Die Folgen sind norwegisch untertitelt. Um von dem Kurs zu profitieren, wird empfohlen jeweils eine Folge vor der jeweiligen Kursstunde anzuschauen.
Im Kurs werden wir kleine Ausschnitte anschauen und dabei das Hörverständnis trainieren, wir lernen Besonderheiten der Aussprache und Alltagssprache kennen, erarbeiten uns hilfreiche Satzkonstruktionen und erweitern unseren Wortschatz. Im darauffolgenden Gespräch über die jeweilige Folge kommen alle diese Fertigkeiten direkt zum Einsatz. So wird Sprachelernen zu einem spannenden Abenteuer! Nutze die Chance eine norwegische Fernsehserie mit begleitender sprachlicher Unterstützung anzuschauen.
Niveau: Prinzipiell können Teilnehmer*innen unterschiedlichsten Niveaus teilnehmen, was für einige neu ist, ist für andere eine gute Wiederholung/Vertiefung. Du solltest über Grundkenntnisse des Norwegischen verfügen, z.B. ein abgeschlossener A1 oder A2-Kurs wäre ideal. Hast du dir Grundkenntnisse im Selbststudium (z.B. per Sprachenapp) oder bei einem Norwegenaufenthalt angeeignet, und bist dir unsicher, ob deine Kenntnisse ausreichend sind, nimm Kontakt auf für ein unverbindliches Einschätzungsgespräch.
Lehrmaterial: wird gestellt sowie Link zur Serie auf https://tv.nrk.no/serie/monsen-og-nasjonalparkene


Dieser Online-Kurs findet mit der Software Zoom statt. Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum Kurs.
Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.

Datum | Uhrzeit
5-mal (10 Unterrichtsstunden) | Sonntag
Beginn: 18.01.2026 | 11:00 bis 12:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
So., 18.01.2026 11:00 - 12:30 Uhr Online
So., 25.01.2026 11:00 - 12:30 Uhr Online
So., 01.02.2026 11:00 - 12:30 Uhr Online
So., 08.02.2026 11:00 - 12:30 Uhr Online
So., 15.02.2026 11:00 - 12:30 Uhr Online
Download der Termine
Ort

Online

Kurs-Nummer

25W1170050

Beratung

Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

89,00 €

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