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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Sprachen

Online-Kurs: Norwegisch A1-B2 – Aussprachetraining

Dozentin: Rachana Cornelia Brand

Material: Lehrmaterial wird gestellt

Faszination oder Frustration Norwegisch?! Du hast schon einige Semester Norwegisch gelernt und es fällt dir dennoch schwer, ein norwegisches Gespräch zu verstehen? Du bist verwirrt, da dasselbe Wort von unterschiedlichen Personen jeweils anders ausgesprochen wird? Welche Form solltest du dir jetzt merken/selbst benutzen? Norwegisch ist eine Sprache, die den Einstieg im ersten Moment leicht macht dank ihrer Ähnlichkeit zu Deutsch und Englisch. Und doch stellt die Aussprache viele Lernende vor erhebliche Herausforderungen. Ist man sich selbst mit der Aussprache nicht sicher, fällt es auch umso schwerer gesprochenes Norwegisch zu verstehen. Hinzu kommt, dass es im Norwegischen neben den offiziellen Schriftsprachvarianten Bokmål und Nynorsk noch regionale Aussprachevarianten (u.a. ostnorwegisch und westnorwegisch) und natürlich Dialekte gibt. Im Unterricht kommt das Aussprachetraining leider oft zu kurz, oder wird ganz vernachlässigt. In diesem Seminar widmen wir uns daher ausführlich diesem Thema mit vielen Fallbeispielen und Übungen. Wir üben alle Laute, die es im Norwegischen gibt. Wir beschäftigen uns mit Rhythmik, Tonfall (Toneme) und Retroflexen. Wir lernen die Eigenarten des gesprochenen Norwegisch kennen. Wir werden mit unterschiedlichen Aussprachevarianten und Dialekten vertraut. Der Schwerpunkt liegt auf der ostnorwegischen Aussprachevariante (østnorsk), die rund um Oslo und im Landesinneren vorherrscht. Auch wenn du bisher in einer anderen Variante/Dialekt gelernt hast, wird dir das Seminar spannende Einblicke in die Aussprachevielfalt des Norwegischen geben und dein Bewusstsein schärfen für die Unterschiede. Damit wird nicht nur dein Norwegisch verständlicher für Muttersprachler, sondern es fällt dir dann auch leichter das, was du von Muttersprachlern hörst, richtig zu entschlüsseln. Vorkenntnisse: geeignet für alle Niveaustufen. Perfekt als Ergänzung zu einem Sprachkurs auf A1-A2–Niveau. Aber auch für fortgeschrittene Lernende lohnt es sich, die korrekte Aussprache nochmals zu trainieren bzw zu verbessern, da dies oft im Unterricht vernachlässigt wird/wurde. Ideal auch für Selbstlerner/Sprachenappnutzer, um Rückmeldung zu ihrer Aussprache zu erhalten. Es müssen keine Wortschatz- oder Grammatikkenntnisse vorhanden sein.

Datum | Uhrzeit
1-mal (7,33 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 24.01.2026 | 09:00 bis 14:30 Uhr
Ort

Online

Kurs-Nummer

25W1170041

Beratung

Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
Teilnehmer*innen auf der Warteliste werden über evtl. Zusatzangebote informiert

Preis

58,00 €

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