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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Online-Kurs: Französisch A1
Für Teilnehmer*innen ohne Vorkenntnisse
Dozentin:
Marina Mirkovic
Material: Lehrbuch: Chapeau! A1, ab Lekt. 1
(ISBN 978-3-19-183434-0)
Französisch – die Sprache der Liebe, Symbol für Lebensart und Genuss. Doch sie ist weit mehr als das: Französisch ist eine der wichtigsten Amtssprachen der Europäischen Union und spielt eine zentrale Rolle in zahlreichen internationalen Institutionen. Mit Französisch öffnen sich Ihnen viele Türen – beruflich wie privat.
Sie möchten Französisch lernen und dabei praxisnah in die Sprache eintauchen?
Dann bietet dieser Kurs den idealen Einstieg, speziell für Anfänger*innen ohne oder mit geringen Vorkenntnissen.
Sie erlernen die wichtigsten Vokabeln und Redewendungen, um sich in typischen Alltagssituationen verständigen zu können. Die Grammatik wird kontextbezogen vermittelt, etwa beim Begrüßen, der Vorstellung der eigenen Person, beim Einkaufen oder im Restaurant.
Abwechslungsreiche Übungen helfen Ihnen dabei, die Sprache zu verinnerlichen, sodass Sie schnell Sicherheit im Sprechen und Verstehen gewinnen.
Dieser Online-Kurs findet mit der Software Zoom statt. Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum Kurs.
Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.
Bitte besorgen Sie das Lehrbuch zum zweiten Kurstermin.
10-mal (20 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 14.01.2026 | 18:30 bis 20:00 Uhr
| Datum | Uhrzeit | Ort | |
|---|---|---|---|
| Mi., 14.01.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 21.01.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 28.01.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 04.02.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 11.02.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 25.02.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 04.03.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 11.03.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 18.03.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Mi., 25.03.2026 | 18:30 - 20:00 Uhr | Zoom 31 | |
| Download der Termine |
Zoom 31
Kurs-Nummer25W1150000
Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de
ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
149,00 €

