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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Persönlichkeitsbildung & Persönlichkeitsentwicklung

Mentale Gesundheit für Dich als Elternteil – Gesunde Leistungsfähigkeit in der Elternschaft (Teil 2)

Dozentin: Anja Jetter

Was sind Deine bisher unbekannten Stressverstärker im Spagat zwischen Beruf und Elternschaft? Wie schaffst Du es langfristig, Deine eigenen Bedürfnisse im Alltag ernst zu nehmen und zu integrieren? Und wie baust Du realistisch Zeit für Selbstfürsorge ein und setzt gesunde Grenzen?

In Teil 2 unseres Workshops steigen wir ein bisschen tiefer in die Muster ein, die Deine Entscheidungen und Dein Verhalten in stressigen Phasen beeinflussen. Wir schauen uns an, welchen Einfluss Dein Selbstwert auf Dein Stresslevel hat und warum Selbstfürsorge die Basis für gesunde Leistungsfähigkeit ist. Und damit langfristig die Grundlage für mehr Resilienz in eurem Familienalltag.

Wir erarbeiten konkrete Ansätze: wie kann Selbstfürsorge in Deinem Alltag realistisch funktionieren? Welche Mikrogewohnheiten und leicht umsetzbaren Routinen helfen Dir, Deinen Alltag resilienter zu machen? Und wie setzt Du Grenzen, die wirklich respektiert werden?

Das Ergebnis unseres Workshops: ein tieferes Verständnis für Deine persönlichen Stressverstärker und für die Auswirkungen Deines Selbstwerts auf Deinen Alltag. Zudem konkrete Ansätze, wie Du gesunde Grenzen setzt und durch bessere Selbstfürsorge mehr Selbstbestimmtheit in Deinen fremdbestimmten Alltag bekommst.

Inhalte:
Welche unbewussten Gedanken & Gefühle verstärken Dein Stressverhalten?
Wie beeinflusst Du durch gesunde Grenzen Deine Leistungsfähigkeit?
Welche Mikrogewohnheiten helfen Dir im Alltag & wie setzt Du sie um?
Wie minimierst Du durch regelmäßige Selbstfürsorge Stress von vorneherein?

Leitung
Anja Jetter
Business Trainerin für mentale Gesundheit I Zertifizierte Yoga- & Meditationslehrerin I Heilpraktikerin für Psychotherapie

Weitere Informationen
Zu diesem Workshop gibt es einen ersten Teil, den Du im Idealfall als Grundlage besucht hast. Sollte das nicht möglich sein, kannst Du nach Absprache mit der Dozentin auch direkt am zweiten Teil teilnehmen.

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (9 Unterrichtsstunden)
Samstag, 21. November, 09:00 - 17:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 3

Kurs-Nummer

26H1407016

Beratung

Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

80,00 €

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