
Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Lesung und Gespräch mit Katharina Bendixen
Eine zeitgemäße Form der Liebe

Portärt: © Gert Mothes
Keine Anmeldung nötig.
»Bissig, stilsicher und unterhaltsam zeigt Katharina Bendixen die Absurditäten moderner Mutterschaft, die uns ausnahmslos alle betreffen.« Slata Roschal
Ein Löwenjunges fällt in der Kinder- und Tiertagesstätte unangenehm auf und durchläuft diverse Maßnahmen, um seine Menschwerdung voranzutreiben. Einer jungen Frau wächst seit ihrer Kindheit eine Sonnenblume im Ohr, doch sie weigert sich, die Triebe abzuschneiden. Als sie schwanger wird, verkomplizieren sich die Dinge. Eine Mutter, die ihren Sohn ganz bewusst ohne Vater aufzieht, wittert überall Verachtung. In einem wissenschaftlichen Vortrag wird ein Programm vorgestellt, bei dem überforderte Mütter ihre Kinder tauschen und so zu einer zeitgemäßen Form der Liebe finden können.
Katharina Bendixen erzählt von Eltern und ihren Kindern, von Konflikten und Überlastung, von den Ansprüchen an Mutterschaft und von ihren Widersprüchen. Dafür findet sie unterschiedlichste literarische Zugänge: Klassische Short Storys stehen neben magisch-surrealen Erzählungen, experimentelle Formen wie Therapieberichte, fiktive Prüfungsaufgaben oder das absurde Protokoll einer Eltern-Chatgruppe spielen mit den Textsorten, die Eltern im Alltag umgeben, und fühlen einer so gestressten wie saturierten Gesellschaft auf den Zahn.
Termin: Donnerstag, 06.11.2025 | 19:30 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
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PreisEintritt 15,00 /10,00 €

Portärt: © Gert Mothes
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