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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Literatur & Theater

Lesung mit Bernd Weltin: »Der Tod in Venedig als Oper und Novelle«

Bernd Weltin fotografiert von Andreas Thaler

Keine Online-Anmeldung möglich/nötig

In Zusammenarbeit mit dem Richard-Wagner-Verband

Der Tod in Venedig - Auszüge aus Thomas Manns Novelle und Blicke auf Richard Wagner und Benjamin Britten

Thomas Manns 1911 entstandene Novelle „Der Tod in Venedig“ arbeitet auch mit Leitmotiven – ein Mittel, das der Autor aus der musikalischen Welt Richard Wagners kannte. Benjamin Britten griff in seiner letzten Oper „Death in Venice“ (1973), basierend auf Manns Novelle, ebenfalls auf die Leitmotivtechnik zurück.
Neben Auszügen aus der Novelle geht es also um interessante Verbindungen zwischen Literatur und Musik. Zugleich wird damit an Thomas Manns 150. Geburtstag in diesem Jahr erinnert.

Zur Person
Bernd Weltin tritt seit 2003 in und um Ulm als Rezitator auf; solistisch und mit künstlerischen Partnerinnen und Partnern, gerade auch in Verbindung mit Musik - derzeit u.a. mit einem Programm mit lateinamerikanischer Musik und Gedichten von Jorge Luis Borges. Beim Richard Wagner Verband gestaltete er bereits Lesungen mit Werken von Thomas Mann, Franz Werfel und George Bernard Shaw.


Mitglieder, Student*innen, Schüler*innen EUR 5,00

Datum | Uhrzeit
Termin: Samstag, 27.09.2025 | 16:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

25H0120193

Informationen zur Veranstaltung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

Preis

Eintritt 10,00 /5,00 €

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Bernd Weltin fotografiert von Andreas Thaler

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