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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Literatur & Theater

»Die geteilte Schuld«

Lesung mit Yvonne Zitzmann

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

In Zusammenarbeit mit der Buchhandlung Mahr und der StadtBücherei

Für immer mit unseren Müttern verbunden?
Eine Kranführerin in der DDR der 1970er Jahre und eine junge Autorin nahe Berlin in der Gegenwart.
Zwei Mütter in beiden Teilen Deutschlands, Jahrzehnte voneinander getrennt und dennoch untrennbar miteinander verbunden. In Frankfurt an der Oder träumt die junge Kranführerin Tina, mit weitem Blick von oben, für sich, ihren Mann Mischa und das gemeinsame Baby von einer Wohnung in den neuen Wohnblöcken. Doch die Zukunft hält anderes für sie bereit. Mischa, Musiker, kehrt 1986 nach einem Konzert im Westen nicht mehr zurück, Tinas Welt stürzt ein. Als die Mauer fällt, bricht sie auf in eine hoffnungsvolle Zukunft, lässt aber ihr Kind zurück. Jahrzehnte später, im wiedervereinigten Deutschland, nimmt eine Autorin aus Geldnöten einen ungeliebten Job bei einer Zeitung an, wird ungewollt schwanger und vom Kindsvater verlassen. Auch sie trifft eine für sie existenzielle Entscheidung.
Yvonne Zitzmann erzählt bewegend, voller Poesie und Mitgefühl, über Schuld und die Suche nach Versöhnung. Wie sie beide Frauenschicksale miteinander verwebt, ist wahrlich gelungen.

Datum | Uhrzeit
Termin: Sonntag, 09.11.2025 | 17:00 Uhr
Ort

Langenau, Pfleghofsaal

Kurs-Nummer

25H1508014

Informationen zur Veranstaltung

Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de

Plätze

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt 15,00 /10,00 € VVK reservix oder Buchhandlung Mahr

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