
Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
»Aufs Land«
Lesung und Gespräch mit Ernst Paul Dörfler Moderation Dominik Wansing

In Zusammenarbeit mit der Buchhandlung Mahr, dem BUND Langenau und der StadtBücherei Langenau
Haben wir den Blick für das Wesentliche verloren?
Dies fragt sich der Umweltaktivist Dörfler und meint damit unser Wohlergehen und das der Natur. Schon vor 50 Jahren hat er sich für den Umweltschutz eingesetzt, was nicht ganz ungefährlich war, denn er tat dies noch als Bürger der DDR. Aus jener Zeit stammt das damals international Aufsehen erregende Buch »Zurück zur Natur«. Auch in seinen aktuellen Büchern führt der Weg zu einem krisenfesten und freien Leben aufs Land. Sein Buch eröffnet zum einen Perspektiven für eine lebenswerte Zukunft und ist ein dringend notwendiger hochaktueller Weckruf, wie es Claudia Roth formulierte. Auch wird die Begeisterung Dörflers für unsere heimische Vogelvielfalt an diesem Abend nicht zu kurz kommen. Nicht nur dass sich das neueste Buch des Naturschützer mit deren Liebesleben beschäftigt, es ist ein großes Warnsignal des Klimawandels, wenn das Trällern der Feldlerchen und der Ruf des Braunkehlchens aus unserer Landschaft verschwunden sind.
BUND- Mitglied und Stadtgärtner Dominik Wansing freut sich auf die Diskussion mit dem Ökoaktivisten und wird sicherlich auch die ökologischen Belange unserer Region ins Gespräch bringen.
Termin: Dienstag, 14.10.2025 | 20:00 Uhr
Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt 15,00 /10,00 € VVK reservix oder Buchhandlung Mahr
