
Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.

In Zusammenarbeit mit der Buchhandlung Mahr, der StadtBücherei
Ein unbedingter Glaube an das Glück
»Meine Großmutter war eine leidenschaftliche Lottospielerin, das ist begründet in der Tatsache, dass sie als Kind eine Art von Armut erlebte, die so bitter war, dass sie noch am Ende ihres Lebens zu mir sagte: So eine Armut, wie ich sie als Kind erlebt habe, gehört verboten!« Lina darf bei ihrer ersten Anstellung in den 1920er Jahren in der Küche nur die Kupferkessel waschen.Doch sie strebt nach oben und findet sich bald wieder im Clausings, dem Lieblingshotel der Ufa im Luftkurort Garmisch. Dort gefällt ihr das Kommen und Gehen der Gäste und das Umsorgen, das Wünsche erfüllen wird für sie zur Flucht aus ihrer kargen Realität. Ein Zufall verhilft ihr zu einem eigenen Hotel, arbeitsreiche und schicksalsschwere Jahre stehen vor ihr. Doch wenn sie auf der Veranda ihres Hotels Amalie ihre Lottoscheine ausfüllt, dann strahlt sie für alle ihren unbedingten Glauben an das Glück aus.
Mit Jacqueline Kornmüller kommt eine Regisseurin, Schauspielerin und Autorin aus Wien, die das Leben ihrer Großmutter im Gepäck hat – eine starke, unbeugsame Frau, die ihr Glück selbst in die Hand nimmt.
Termin: Dienstag, 23.09.2025 | 20:00 Uhr
Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
PreisEintritt 15,00 /10,00 € VVK reservix oder Buchhandlung Mahr
