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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Literatur, Theater, Kultur

Leinen los im Kreativhafen - Valentinstag für Alle

Offener Abend mit Kunst und Musik

© pixabay © pixabay

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Gemeinsam kreativ sein verbindet und lässt Menschen in Kontakt kommen. Gerade am überfrachteten Valentinstag wollen wir damit einen kommerzfreien Raum für Begegnung schaffen.

Egal ob allein oder mit Freund*innen, ob als Single oder als Paar - alle sind an diesem offenen Abend willkommen!
Ganz ohne Vorgaben gibt es an dem Abend die Möglichkeit kreativ zu sein. Das Material dafür (hauptsächlich Papier, verschiedene Stifte, falls gewünscht Staffeleien) wird gestellt, aber natürlich können auch eigene kreative Projekte (Strickzeug, Notizbuch... ) mitgebracht werden. Im Vordergrund steht die Lust der eigenen Kreativität Raum zu geben und - auch darüber - anderen Menschen zu begegnen.

Nebenher wird es wechselnde Musik geben - ohne Anspruch auf Perfektion. Teilnehmer*innen aus Musikkursen sind dabei genauso willkommen, wie Musiker*innen, die Lust haben ein neues Lied mal vor einer kleinen Runde auszuprobieren. Da die Musik eher nebenher läuft, sind vor allem Instrumente und Gesang ohne Verstärker willkommen.
Wer Lust hat sich mit Musik zu beteiligen kann sich vorab bei Tanja Nova (nova@vh-ulm.de) melden.

Wer also nicht so gern selber kreativ ist, kann auch einfach nur einen Tee trinken, der Musik lauschen oder sich unterhalten.
Komm vorbei!

Datum | Uhrzeit
Samstag, 14. Februar, 20 -22 Uhr
Ort

Ulm, Kreativhafen, Vordere Werkstatt

Kurs-Nummer

26F0120000

Informationen zur Veranstaltung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt frei. Spenden willkommen.

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