Jump to the content of the page
SearchMy vh0

Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Musik / Konzerte / Kulturnacht

Klavierkonzert mit Lee EL: Klassik trifft Jazz & Tango

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

»Monumentale Klarheit und tiefes Versenken ins Instrument« so beschrieb die Badische Zeitung die Pianistin Lee EL, deren Konzert mit Standing Ovations gefeiert wurde.
Von Mozarts Tango bis zu Brahms, der dem Jazz begegnet – Lee EL verbindet klassische Meisterwerke mit Jazzharmonien, Tango-Rhythmen und ihren eigenen Kompositionen.
Ihre Musik, die auf zahlreichen Bühnen in Deutschland begeistert hat, ist nun erstmals in Ulm zu erleben.
Im Herzen des Frühlings lädt sie zu einem Abend ein, an dem vertraute Melodien in neuer, lebendiger Spannung aufblühen.

Zur Pianistin:
Aufgewachsen in Südkorea begann Lee El bereits im Alter von vier Jahren unter Anleitung ihrer Mutter Klavier zu spielen. Nach ihrer Ausbildung an der Sunhwa Arts Middle & High School in Seoul setzte sie ihre musikalische Reise in Deutschland fort. An der Hochschule für Musik in Dresden schloss sie ihr Studium mit großem Erfolg bei Prof. Arkadi Zenzipér (Schüler von Grigory Sokolov) ab.
Sie wurde bei mehreren internationalen Wettbewerben ausgezeichnet und entwickelte parallel dazu ihre eigene kompositorische Sprache frei, inspiriert und unabhängig von formaler Anleitung. Mit ihren kreativen Konzertprogrammen, die Klassik und Moderne verbinden, tritt sie in ganz Deutschland auf.
Weitere Informationen auf www.pianistleeel.com.

Datum | Uhrzeit
Termin: Donnerstag, 16.04.2026 | 19:30 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

26F0120030

Informationen zur Veranstaltung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Preis

Eintritt 20,00 /15,00 €

Zurück
Keine Online-Anmeldung möglich/nötig
Jump to the top of the page