
Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Kinder-Hochschule: Orte an denen wir alle Kinder sind – Die Architektur von Gotteshäusern
Prof. Dipl. Ing. Wolfgang Brune, Hochschule Biberach Für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren, ohne erwachsene Begleitung

In Zusammenarbeit mit der Familien-Bildungsstätte und den
Kooperationspartnern Uni Ulm, Hochschulen Ulm, Neu-Ulm, Biberach
Für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren, ohne erwachsene Begleitung
Alle Menschen stellen sich seit jeher und in jeder Kultur Fragen nach dem Sinn und dem Zweck des Lebens. Sie fragen sich was gut und was böse ist. Und sie fragen danach was nach dem Leben kommt. In fast allen Kulturen der Welt führt dieses Nachdenken zu Räumen, Bauwerken und Religionen. Auch wenn die Räume und Gebäude weltweit unterschiedlich aussehen, haben sie etwas gemeinsam: Sie sollen ein besonderer Ort sein, an dem sich Menschen mit Gott oder dem, woran sie glauben, verbunden fühlen. Diese Bauwerke nennen wir in der Architektur Sakralbauten.
Egal ob Kirche, Moschee, Synagoge oder Tempel – Sakralbauten sind besondere Orte der Ruhe, des Glaubens und der Gemeinschaft. Die Architektur, also wie sie gebaut sind, zeigt oft, was den Menschen in ihrer Religion wichtig ist: Licht, Klang, Richtung oder Bilder. Und das Schönste ist: Auch wenn Gotteshäuser ganz verschieden aussehen, wollen sie alle dasselbe – den Menschen einen Ort geben, an dem sie sich geborgen fühlen können.
Was denkt ihr darüber und wie würde Euer Sakralbau aussehen?
Termin: Samstag, 21.03.2026 | 10:30 Uhr
Dr. Christoph Hantel
Tel. 0731 1530-17
hantel@vh-ulm.de
ab 60 Teilnehmer*innen
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Eintritt frei
