
Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Instrumentenbaukurs: Bau einer frühmittelalterlichen Leier
Dozent: Georg Däges
In diesem Kurs wird eine frühmittelalterliche Leier gebaut. Die Leier, das uralte Begleitinstrument der keltischen Barden, wird im angelsächsischen Raum auch Harfe genannt.
Das Instrument wird aus heimischen Hölzern gebaut: Esche, Fichte, Ahorn. Schwierige Teile sind vorbereitet, die Teilnehmerzahl ist begrenzt, so dass eine intensive Betreuung gewährleistet ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Freude an der Arbeit mit Holz und Neugier auf das einfache, aber musikalisch vielfältige Instrument sind die besten Voraussetzungen für diesen Kurs. Während des Kurses kann zwischen 6 oder 8 Saiten gewählt werden, wahlweise aus Kunststoff oder aus Stahl.
Die 6-saitige Leier mit Kunststoffsaiten kommt dem Original am nächsten, mit der 8-saitigen Leier mit Stahlsaiten können Sie auch Bearbeitungen irischer Harfenstücke spielen.
Auf Wunsch kann gegen einen Aufpreis von 25 € auf der Decke ein Motiv nach eigenem Wunsch eingraviert werden.
Im Anschluss an den Baukurs findet ab 16 Uhr ein Kurs statt, bei dem Sie lernen das Instrument zu spielen. Anmeldungen dazu bitte gesondert unter: 25H0940600
Georg Däges ist Diplomphysiker und Waldorflehrer für Mathematik, Physik und Musik. Nach einer Elternzeit folgte die Ausbildung zum Gymnasiallehrer und der Wechsel zu einem Ulmer Gymnasium. Seit 1991 beschäftigt er sich mit dem Instrumentenbau. Der erste Leierbaukurs fand 2002 im Alamannen- museum in Ellwangen statt. Zudem ist er als Musiker (Klavier, Spinett, Orgel, Monochord, Leier, Gusli) tätig.
1 Wochenende (21,33 Unterrichtsstunden)
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Sa., 27.09.2025 | 09:00 - 18:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
So., 28.09.2025 | 09:00 - 16:00 Uhr | Seminarraum U1 | |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 2 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
320,00 € (In der Gebühr von 320,00 € sind die Materialkosten von 150,00 € und Werkzeugnutzung enthalten)