This website uses services for operation, statistical analysis, display and sharing of content from social networks and interest-based advertising. These services make the website usable, improve your browsing experience, enable interactions with networks and show relevant advertising messages. Activate the desired services in the respective categories to accept them. More information
By clicking on "Submit" or "Select all and submit", you agree that your data will be processed by the corresponding services.
The activated services do not affect your browser configuration. Depending on the browser configuration, cookies from these services are deleted when the browser is closed or must be deleted manually if they are not to be valid beyond the specified time period.
By activating the respective services, you consent to us providing you with information and offers on social media, search engines, or display networks, potentially across devices. You can withdraw this consent at any time, free of charge and without formal requirements. Only the transmission costs according to basic rates apply (e.g., phone, fax, email, postage).

Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Hatha Yoga & Somatic Yoga am Nachmittag
Dozentin:
Conni Kösser
Material: Decke, bequeme Kleidung und warme Socken
Der Kurs verbindet sanfte somatische Übungen mit klassischen Hatha-Yoga-Elementen zur Förderung von Körperwahrnehmung, Aufrichtung und Beweglichkeit. Es ist ein Heilungs- und Erinnerungsprozess für den Körper, der durch die somatische Yoga-Praxis in seinen natürlichen Zustand zurückfindet, bevor sich Fehlhaltungen, Verspannungen und innere Blockaden manifestieren. Atemübungen und geführte Meditationen unterstützen die Entspannung, Stressreduktion und Achtsamkeit. Sie fördern die Regeneration und tragen zu einer besseren Balance zwischen Aktivität und Ruhe bei.
Das Angebot wirkt präventiv und kann Rückenbeschwerden sowie einseitigen Belastungen aus dem Alltag entgegenwirken. Der Kurs ist für alle geeignet, die ihr Körperbewusstsein stärken und ihre Gesundheit nachhaltig unterstützen möchten.
ZPP zertifiziert
12-mal (24 Unterrichtsstunden) | Donnerstag
Beginn: 26.02.2026 | 15:30 bis 17:00 Uhr
| Datum | Uhrzeit | Ort | |
|---|---|---|---|
| Do., 26.02.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 05.03.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 12.03.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 19.03.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 26.03.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 16.04.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 23.04.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 30.04.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 07.05.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | (fällt aus) |
| Do., 21.05.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 11.06.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 18.06.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | |
| Do., 25.06.2026 | 15:30 - 17:00 Uhr | Helferhaus, Gymnastikraum | (zusätzlich) |
| Download der Termine |
Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze
144,00 €

