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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Zeichnen / Illustration / Kalligraphie

Arabische Kalligraphie - Ein Kurs zum Einsteigen und Vertiefen

Dozent: Bilal Hodzic

Copyright: Bilal Hodzic

Jetzt anmelden

In diesem Kurs entdecken die Teilnehmenden die arabische Kalligrafie als eine besondere Form von Schrift und Ausdruck. Sie lernen den bewussten Umgang mit dem Qalam (Bambusstift) und kalligrafischer Tinte und üben die richtige Haltung von Hand, Körper und Schreibwerkzeug. Schritt für Schritt werden Linienführung, Proportionen und der innere Rhythmus der Schrift vermittelt.
Die Teilnehmenden beginnen mit einfachen Linien und Buchstaben, lernen deren Formen und Verbindungen kennen und entwickeln nach und nach ein Gefühl für Harmonie und Ausgewogenheit. Ziel des Kurses ist es, ein grundlegendes Verständnis für die Ästhetik der arabischen Schrift zu erlangen und am Ende eigene kalligrafische Wörter oder kurze Texte mit Ruhe und Bewusstsein zu gestalten.

Zum Dozenten: Bilal Hodzic hat die Kalligrafie im Alter von 15 Jahren kennengelernt und beschäftigt sich seitdem mit ihr. Was als frühe Faszination für die Schönheit der Schrift begann, wurde über die Jahre zu einer tiefen und beständigen Praxis. Die Arbeit mit dem Qalam, der Tinte und dem Papier ist für ihn nicht nur Technik, sondern auch Konzentration, Geduld und innere Ruhe.
Diese Erfahrung gibt er in seinen Kursen weiter. Dabei ist ihm wichtig, die Teilnehmenden behutsam an die Grundlagen heranzuführen, sie individuell zu begleiten und ihnen Raum zu geben, ihren eigenen Zugang zur Kalligrafie zu finden. Das Ziel ist es, die Kunst der arabischen Schrift verständlich, lebendig und erfahrbar zu machen.

Datum | Uhrzeit
4-mal (8 Unterrichtsstunden) | Dienstag
Beginn: 09.06.2026 | 18:00 bis 19:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Di., 09.06.2026 18:00 - 19:30 Uhr Atelier
Di., 16.06.2026 18:00 - 19:30 Uhr Atelier
Di., 23.06.2026 18:00 - 19:30 Uhr Atelier
Di., 30.06.2026 18:00 - 19:30 Uhr Atelier
Download der Termine
Ort

Ulm, EinsteinHaus, Atelier

Kurs-Nummer

26F0950326

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

54,00 € (zzgl. 12,00 € Materialkosten, direkt an den Dozent zu zahlen)

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