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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Faschingsferien

Maskenbau mit Oma oder Opa

Dozentin: Elke Winterer

Nicht nur in der Faschingszeit ist es Tradition, sich zu verkleiden und Masken zu tragen. An manchen Orten treiben sich so manche Berggeister, tierähnliche Wesen oder Fantasie-Fratzen in der Gegend umher. In diesem Kurs lernt ihr Einiges über diese Traditionen. Mit Oma oder Opa könnt ihr eure ganz besondere Maske aus Ton erstellen. Ton ist ein Material, das direkt aus der Erde stammt und sich leicht formen lässt.Wenn das Maskengesicht fertig geformt ist, fügt ihr auch noch Farbe hinzu, um es noch lebendiger und individueller zu gestalten. Dies ist nicht nur eine Möglichkeit, eure Kreativität zu entfalten, sondern erzeugt auch, eine wertvolle Erinnerung an die gemeinsame Zeit miteinander.
Bitte zieht Kleidung an, die schmutzig werden darf, und auch geschlossene Schuhe, da wir in der Werkstatt arbeiten. Und bringt etwas zu trinken sowie ein kleines Vesper mit, gerne etwas mehr, das ihr in der Mittagspause mit der Gruppe teilen könnt.

Anmeldeschluss: Montag vor den Ferien; alle teilnehmenden Familienmitglieder müssen angemeldet werden, pro Familie maximal ein Großelternteil

Datum | Uhrzeit
2 Vormittage (12 Unterrichtsstunden)
Montag, 16. Februar, 10:00 - 14:30 Uhr
Dienstag, 17. Februar, 10:00 - 14:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Mo., 16.02.2026 10:00 - 14:30 Uhr kontiki R1 Bildhauerwerkstatt
Di., 17.02.2026 10:00 - 14:30 Uhr kontiki R1 Bildhauerwerkstatt
Download der Termine
Ort

Ulm, kontiki, Bildhauerwerkstatt

Kurs-Nummer

25H0383609

Zielgruppe

6 bis 10 Jahre

Beratung

Natascha Bruns
Tel. 0731 1530-32
bruns@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

96,00 € (einschl. Material)

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