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Kinderschutz und rechtliche Grundlagen

vh Modul 5: Rechtliche Grundlagen

Dozent: N.N.

Das Modul »Rechtliche Grundlagen« vermittelt grundlegende Kenntnisse über Kinderschutz, Aufsichtspflicht, Datenschutz sowie den Umgang mit Krisensituationen. Betreuungskräfte in der Schulkindbetreuung tragen Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit der ihnen anvertrauten Kinder. Neben pädagogischen Aspekten müssen sie rechtliche Vorgaben einhalten, die ihr Handeln in verschiedenen Bereichen bestimmen. Die Teilnehmenden lernen, wie sie rechtliche Bestimmungen in ihrer täglichen Praxis umsetzen, Risiken minimieren und im Notfall besonnen und professionell reagieren können.

Inhalt:

Umgang mit Anzeichen von Kindeswohlgefährdung
Rechtliche Grundlagen: Schutzauftrag nach § 8a und § 8b SGB VIII
Formen von Kindeswohlgefährdung und Einschätzskala zur Kindeswohlgefährdung
Schutzkonzept der Einrichtung sowie Abläufe im Fall einer vermuteten Kindeswohlgefährdung
Maßnahmen zur Prävention
Erkennen von Warnsignalen und Vorgehensweise bei Verdachtsfällen: Beobachtung, Dokumentation, Abstimmung mit pädagogischen Fachkräften
Praxisbezogene Übungen zur Sicherstellung von Handlungssicherheit für Betreuungskräfte

Kinderrechte und Partizipation
Rechtliche Grundlagen zum Thema Kinderrechte und Partizipation:
UN-Kinderrechtskonvention / SGBVIII
Zielgruppenorientierte Methoden zur Beteiligung

Aufsichtspflicht
Gesetzliche Grundlagen der Aufsichtspflicht: § 832 BGB, Schulgesetz BW
Umfang und Maß der Aufsicht: Abhängigkeit von Alter, Situation und individuellen Bedürfnissen
Aufsicht bei besonderen Aktivitäten (Sport, Freispiel, Exkursionen)
Förderung der Selbstständigkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung des Schutzes
Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung
Haftung und rechtliche Absicherung der Betreuungskräfte

Datenschutz und Vertraulichkeit
Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Schulkindbetreuung
Schutz personenbezogener Daten: Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung
Weitergabe von Informationen: Einwilligungserfordernis und gesetzliche Ausnahmen
Umgang mit besonders sensiblen Daten (Gesundheit, familiäre Hintergründe)
Vertraulichkeitspflicht und professioneller Umgang mit Informationen

Verhalten im Krisenfall
Notfallmanagement in der Schulkindbetreuung
Verhalten bei Unfällen: Erste-Hilfe-Maßnahmen und Aktivierung der Rettungskette
Evakuierung bei Feueralarm: Organisation und Beruhigung Kinder
Umgang mit außergewöhnlichen Bedrohungslagen (Amoklauf, Bombendrohung)
Reflexion und Nachbereitung von Krisensituationen
Schulung und regelmäßige Übungen


Lernziele:

Die Teilnehmenden
kennen die rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes und wissen, wie sie Kindeswohlgefährdung erkennen, dokumentieren und handeln.
verstehen ihre Verantwortung in der Aufsichtspflicht und wenden präventive Maßnahmen zur Risikominimierung an.
sind sich der Datenschutzbestimmungen bewusst und halten Vertraulichkeitspflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten ein.
wissen, wie sie sich in Krisensituationen verhalten müssen und können in Notfällen besonnen und professionell reagieren.
arbeiten mit pädagogischen Fachkräften zusammen, um den Schutz der Kinder sicherzustellen und sich rechtlich abzusichern.

Das Seminar kann auch auf 16 UE (mehr Praxisanteil) ausgeweitet werden.

Datum | Uhrzeit
1-Tag (8 Unterrichtsstunden) |
Beginn: 01.01.2026 | 08:30 bis 16:30 Uhr
Ort

Ulm, EinsteinHaus,

Kurs-Nummer

9652201

Beratung

Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

1200,00 €

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