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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Bildungszeit

Yogaseminar: Yoga vor und nach einer Hüft-OP

Für Übende und Lehrende

Dozentin: Beate Cuson

keine Anmeldung mehr möglich

An diesem Tag werde ich meine eigenen umfangreichen Erfahrungen und das Wissen vermitteln, das ich während meines mehrjährigen Weges bis zu meinem künstlichen Hüftgelenk erlebt, recherchiert und gelernt habe.
Yoga kann auf dem Weg der Heilung vielfältig unterstützend sein und das sowohl in der Vorbereitung einige Wochen vor, während und besonders nach der OP.
Ausgewählte Asanas, Flows und Bewegungen fördern Mobilität, Beweglichkeit, Gleichgewicht und durch eine gezielte Muskelkräftigung mehr Stabilität. Die Durchblutung wird angeregt, das Immunsystem, Herz und Kreislauf und der Stoffwechsel werden gestärkt. Die angenehmen Bewegungen und auch Atemübungen,
Visualisierungen und Meditationen verhelfen zu einer wohltuenden Entspannung. Gedanken mit all den Sorgen und Ängsten können mehr zur Ruhe kommen. ein besserer Schlaf entstehen. Mit Hilfe des Yoga können wir auch mehr Vertrauen, Geduld und Mut kultivieren, Qualitäten, die in dieser Zeit sehr hilfreich sind.
Dieser Tag ist empfehlenswert für Yogalehrende, um Teilnehmer*innen, Freunde, Bekannte etc. in dieser Phase gezielter unterstützen zu können und für Betroffene, die bereits etwas Yoga- oder andere Bewegungserfahrung haben.

Der Kurs kann auch als Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) genutzt werden.

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (8,67 UStd.)
Sonntag, 28. Juni, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Kurs/Veranstaltung muss leider entfallen
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 5

Kurs-Nummer

26F1028817

Beratung

Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de

Plätze

ab 12 Teilnehmer*innen
Kurs ausgefallen

Preis

96,00 €

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