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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Kreatives Gestalten

Workshop Drahtkunst

Für Anfänger*innen und Fortgeschrittene

Dozent: Josip Ivandic

Material: Handschuhe (für festen Draht),Vesper und Getränk.
Material und Werkzeug wird gestellt

Kunst mit Draht ist eine vielseitige und faszinierende Kunstform, die Draht als Hauptmaterial nutzt, um Skulpturen, Bilder, Installationen oder Schmuck zu gestalten. Diese Technik reicht von filigranen Zeichnungen im Raum bis hin zu massiven Drahtskulpturen.

Es gibt verschiedene Arten von Draht, die jeweils ihre eigenen Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten bieten: Aluminium ist weich und gut formbar, Kupfer erscheint edel und farblich ansprechend, Eisen ist robust und bildet mit der Zeit eine charaktervolle Patina, während Messing und Edelstahl für ihre besondere Haltbarkeit und ästhetische Wirkung geschätzt werden. Je nach Projekt können dünne Drähte für feine Details und dicke Drähte für Struktur oder Standfestigkeit verwendet werden. Die wichtigsten Werkzeuge sind Flachzangen, Rundzangen, Seitenschneider, Drahtwickler oder Schablonen.

Die Möglichkeiten sind vielfältig: Drahtzeichnungen wirken wie gezeichnete Linien in der Luft und eignen sich hervorragend für 2D-Bilder. Beliebte Motive sind Gesichter, Tiere und abstrakte Formen. Figuren, wie zum Beispiel Tänzer*innen, Tiere, Bäume oder abstrakte Objekte, lassen sich ebenso gestalten. Mobiles und Hängeskulpturen sind leichte, bewegliche Konstruktionen, die den Raum auf spektakuläre Weise gestalten. Schriftzüge und Typografie aus gebogenem Draht sind beliebt für Dekoration, Geschenke oder Hochzeitsschilder. Eine Kombination von Draht mit anderen Materialien wie Holz, Stein, Glas, Stoff oder Papier erweitert das kreative Spektrum noch weiter.

Für den Einstieg gibt es viele einfache Projektideen: einfache Tierfiguren, wie Katzen oder Vögel, Miniatur-Bäume mit detailliertem Wurzelgeflecht oder Drahtporträts, die nur die Konturen eines Gesichts abbilden.

Hast du Interesse an dieser Kunstform und Lust auf einen kreativen Tag, um durchzuatmen, abzuschalten und etwas Neues auszuprobieren – ganz mit deinen eigenen Händen? Dann melde dich gerne an!

(zzgl. Materialkosten ca. 15,00 €, je nach Verbrauch)

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (6,67 Unterrichtsstunden)
Samstag, 13. Dezember, 10:00 - 15:00 Uhr
Ort

Langenau-Albeck, Hasenbergle 35

Kurs-Nummer

25H1508131

Beratung

Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

45,00 €

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