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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Vortrag und Talk mit Cristina Plett: »Is Zeitgeist killing Clubkultur?«
Ein Blick von Berlin nach Ulm
Cristina Plett fotografiert von Katja Ruge
Keine Online-Anmeldung möglich/nötigDie Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Interessenverband »Clubkultur Baden-Württemberg e.V.« und »Nix als Kultur e.V.« statt.
Die Berliner Journalistin Cristina Plett (Tagesspiegel, Die Zeit, taz....) beschäftigt sich in Zeitungen und auf Social Media immer wieder mit Clubkultur und elektronischer Musik. Für ihren Artikel »Berliner Clubszene im Wandel« (Tagesspiegel) wurde sie 2025 mit dem »International Music Journalism Award« ausgezeichnet.
In ihrem Impulsvortrag wird sie uns erläutern, warum sich Ausgehkultur in einem Wandel befindet. Welchen Einfluss hat beispielsweise Social Media und Tik Tok auf Raves? Welche Ausgehbedürfnisse hat eine Generation, die unter Corona Menschenmassen als Gefahr erfahren hat? Wie wirkt sich der Trend zu einem fitten und gesunden Live-Style auf die Feierkultur aus? Wie können Clubs auf diesen Wandel reagieren?
Im Anschluss werden wir in einer kleinen Podiumsrunde aus Sicht von Betreiber, DJ und Gast über die Auswirkungen dieses Wandels im Ulmer Nachtleben sprechen.
Mit auf dem Podium: DJ Chinchilla (Psytrance DJ) , Samuel Rettig (für den Verein »Nix als Kultur« und als Vertreter des Interessenverband »Clubkultur Baden-Württemberg e.V.« ), Gast (wird noch gesucht. wer mitmachen mag gern melden unter: nova@vh-ulm.de). Moderation: Tanja Nova.
Auch das Publikum möchten wir an diesem Abend zu einem Diskurs und Austausch zu den Themen einladen.
Wir danken dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für die Förderung dieser Veranstaltung.
Termin: Freitag, 20.03.2026 | 20:00 Uhr
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
Preis
Eintritt 10,00 /8,00 €

