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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Ausstellungen

Vernissage der Ausstellung »Rotwerden«

Keine Anmeldung erforderlich.

Seit über 25 Jahren arbeitet Herr Wagner mit Suchtpatienten und muss immer wieder erfahren, manchmal schmerzvoll, dass bei Menschen mit Suchtproblemen oder gar einer Suchterkrankung das Thema Scham eine, wenn nicht gar die entscheidende Rolle spielt.

Doch Scham ist nicht nur ein Thema der Suchtpatienten. Die Scham ist auch ein Thema für uns alle: die Scham über unsere Unvollkommenheit, aber doch perfekt sein zu wollen, mit einer Maske durchs Leben zu laufen, und doch immer wieder zum Beispiel im Erröten sichtbar zu werden. Scham ist ein Beziehungsangebot, eine Beziehungsmöglichkeit. Sie ist ein Zeichen von Hilflosigkeit und zieht den Wunsch nach sich, sich zu verbergen. Sie ist ein Zeichen von Hilflosigkeit, welche den Wunsch sich zu verbergen hervorrufen kann. Das Verbergen wird unnötig, wenn jemand da ist, der die Scham auffängt.

Diese Ausstellung, das Projekt ROTWERDEN, ist nichts anderes, als eine Fortsetzung des Gesprächs mit seinen Patienten. Sie ist aber auch im besten Sinne Prävention.

Fühlen Sie sich eingeladen über die Korrespondenz zwischen Text und Fotografie und auch über eigenes Erröten nachzudenken.

„ROTWERDEN ist eines der letzten großen Abenteuer in den zwischenmenschlichen Begegnungen. Zu uns kommt das ROTE in verschiedenen Momenten und in verschiedenen Formen. Kein gerötetes Gesicht gleicht einem anderen. Jeder Farbton ist anders, doch sie sind verwandt, die Erröteten“

Zu sehen ist die Ausstellung ab dem 15. Januar zu den üblichen Öffnungszeiten des EinsteinHauses.

Datum | Uhrzeit
Vernissage: 14. Januar 2026, 17 Uhr
Ausstellungszeitraum: 15. Januar - 21. Februar 2026 während der Öffnungszeiten des EinsteinHauses
Ort

Ulm, EinsteinHaus, 2. OG

Kurs-Nummer

25H0109539

Informationen zur Veranstaltung

Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de

Plätze

ab 0 Teilnehmer*innen
Keine Anmeldung erforderlich.

Preis

Eintritt frei

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