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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

vh für Frauen

Schwäbische Urmutter und ihre Tiere

Urgeschichtliches Wanderseminar für Frauen über den Sirgenstein zum Tag der offenen Höhle beim Hohle Fels Regina Golke

Die „Schwäbische Urmutter“, die weltweit älteste bisher geborgene 42 000 Jahre alte Frauenfigur aus Elfenbein, war die Krönung aller bisherigen Funde wie Tiere, Schmuck, bemalte Steine und Flöten im Hohle Fels. Durch diese international bedeutenden Schätze wurden die Höhle im ehemaligen Donautal vor 9 Jahren zum Weltkulturerbe erklärt.
Die umherziehenden Altsteinzeitmenschen fanden hier ideale Lebensbedingungen vor. Ihre weise und naturnahe Lebenseinstellung spiegelt sich in der Symbolik ihrer sog. Kunst wider: die Liebe zur Erde und allem Lebendigen.

Tauchen Sie mit uns ein in die Welt unserer Vormütter, ihrer alltäglichen und spirituellen Kultur. Meditative Tänze und Lieder begleiten uns auf der Spurensuche.
Die mehrstündige Streckenwanderung (ca.8 km mit Steigungen und Gefälle) führt vom P Tiefental / Blaubeuren auf teils schmalen Waldpfaden über den Sirgenstein zum Tag der offenen Höhle am Hohle Fels / Schelklingen. Dort gibt es verschiedene Informations- und Mitmachangebote: ÄrchäologInnen zeigen neueste Funde, steinzeitliches Handwerk und führen in die Höhle. Für Speis und Trank ist ebenfalls gesorgt. Das Wanderseminar findet auch bei Regen statt.
Für die Rückfahrt stellen wir einige unserer Autos auf den Parkplatz vom Hohle Fels und bilden Fahrgemeinschaften.

Treffpunkt: Parkplatz Tiefental, 89143 Blaubeuren, Stadtteil: Weiler

Bitte mitbringen: regenfeste, dem Wetter angepasste Kleidung, (die Höhle hat auch im Sommer konstant nur 8 ° C!) Sitzunterlage, Proviant, Wanderschuhe, (Wanderstöcke sind empfehlenswert.)

Sonntag, 13.09.2026, 10 bis ca. 13 Uhr, danach beliebig langer Aufenthalt beim Tag der offenen Höhle.

Anmeldebedingungen: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und Haftung. Mit der Anmeldung sind die Teilnahmebedingungen anerkannt.

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (4 Unterrichtsstunden) | Sonntag
Beginn: 13.09.2026 | 10:00 bis 13:00 Uhr
Ort

Treffpunkt: Parkplatz Tiefental, 89143 Blaubeuren, Stadtteil: Weil

Kurs-Nummer

26H0610408

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

30,00 €

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