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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

vh Kreativ

Tufting-Workshop

Die eigene textile Wandkunst designen

Dozent: Wahbi Walhezi

Wahbi Walhezi Wahbi Walhezi

Jetzt anmelden

Tufting ist »Malen mit Wolle«!
Bei dieser faszinierenden, modernen Textilkunst wird - anders als beim traditionellen Knüpfen- mit einer speziellen elektrischen »Tufting-Gun«
das Garn in hoher Geschwindigkeit durch ein gespanntes Gewebe geschossen. Es ist ein dynamischer Prozess, bei dem in kurzer Zeit weiche, dreidimensionale Kunstwerke entstehen.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich denn es ist sehr einfach. Alles wird Schritt für Schritt erklärt und macht richtig viel Spaß. Am Ende nimmt man seinen selbst gestalteten kleinen Teppich mit nach Hause. Ein textiles Einzelstück, das die eigene Handschrift trägt.
Vorbereitung: Wenige Tage vor Kursbeginn wird von den Teilnehmenden ein eigenes Lieblingsmotiv (ca. 20x20 cm) aus einer vorab zugemailten und kuratierten Design-Galerie ausgewählt.
Optimaler Start: Der Dozent zeichnet die von den Teilnehmenden ausgewählten Designs auf gespannten Stoff vor, so dass im Kurs recht bald mit dem Tuften an der eigenen "Leinwand" begonnen werden kann.
Das Ergebnis: Das Motiv wird mit Hilfe der Tufting-Gun und hochwertigem Garn - hochwertige 100 % Neuseelandwolle- in individuellen Farben gefüllt. Am Ende wird das Werk direkt auf einen passenden Holzträger gespannt. So entsteht eine fertige „Textile Canvas“-Wanddekoration, eine Art Teppich, der sofort aufgehängt oder ausgelegt werden kann (ohne zeitaufwendiges Scheren oder Kleben).
Sicherheit & Kleidung: Bitte tragen Sie geschlossene, bequeme Schuhe. Verzichten Sie auf langen Schmuck oder lose Accessoires und binden Sie langes Haar zurück.
Sprache: Vorwiegend Englisch (Anleitungen und Erklärungen). Der Dozent kann bei Bedarf unterstützend auf Deutsch, Französisch oder Arabisch kommunizieren.

Datum | Uhrzeit
1 Abend (4 Unterrichtsstunden)
Mittwoch, 3. Februar, 18:00 - 21:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, U 1

Kurs-Nummer

26H0960723

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

69,00 € (zzgl. 20,00 € Materialkosten, direkt an den Dozenten zu zahlen)

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