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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Politik

Stadt, Land, Mensch – Wie Städte menschenfreundlich werden!

Dozent: Wolfgang Betz

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In Zusammenarbeit mit: den Omas for Future

Saubere Luft, natürliche Ernährung, Bewegung sowie Grünflächen mit Bäumen, Sträuchern und Wiesen fördern unsere Gesundheit. Gemeinschaft und soziale Nähe stärken unser Wohlbefinden und beugen Einsamkeit vor.

Dass all dies auch im städtischen Raum möglich ist, zeigen zahlreiche Beispiele aus dem Ausland. Während Deutschland im World Happiness Report nur Platz 22 belegt, führen skandinavische Länder regelmäßig die Rangliste an.

Was machen diese Städte anders?
Welche Prioritäten setzen sie?
Wie gelingt es manchen von ihnen, bereits 2035 klimaneutral zu sein?
Und warum fühlen sich ihre Bürger*innen dort wohler als bei uns?

In diesem Vortrag werfen wir einen Blick auf erfolgreiche Beispiele, erzählen von mutigen Menschen und präsentieren Lösungen, die bereits wirken. Der Vortrag soll Mut machen und Zuversicht vermitteln.

Über die »Omas for Future«
»Wenn unsere Kinder eine Zukunft haben wollen, muss die Generation 50+ dringend mit ins Boot. Immerhin sind wir mehr als die Hälfte der Wähler und erzeugen das meiste CO2 pro Kopf!« !« Aus diesen Gedanken heraus gründete Cordula Weimann im Jahr 2019 die mittlerweile in über 70 Regionalgruppen bundesweit aktive Bewegung »Omas for Future«. Das Ziel: Um den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken, die Artenvielfalt zu erhalten und Ressourcen zu schützen, gibt es drei große Hebel: Politik, Wirtschaft und uns, die Zivilgesellschaft. Die »Omas for Future« wollen Mitbürger:innen motivieren, den notwendigen Wandel zu mehr Nachhaltigkeit mitzugestalten. Und dazu informieren sie konstruktiv, niedrigschwellig und bildhaft darüber, welche Auswirkungen persönliche Konsum- und Lebensgewohnheiten auf unsere Umwelt haben. Mehr erfahren: https://omasforfuture.de

Datum | Uhrzeit
Termin: Dienstag, 28.04.2026 | 19:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Club Orange

Kurs-Nummer

26F0109602

Informationen zur Veranstaltung

Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de

Plätze

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Preis

Eintritt frei

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