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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Spanisch intensiv und effizient A1 – Ihr schneller Einstieg in die spanische Sprache
Für Teilnehmer*innen ohne Vorkenntnisse
Dozent:
José Miguel Pereira Gómez
Material: Lehrbuch: Con gusto nuevo A1, ab Lekt. 1
(ISBN: 978-3-12-514671-6)
Dieser Intensivkurs ist geeignet als Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz BW.
Sie möchten Spanisch lernen und dabei in kurzer Zeit spürbare Fortschritte erzielen? Dann sind Sie in diesem Intensivkurs genau richtig. In einer motivierenden Lernatmosphäre erwerben Sie die wichtigsten Grundlagen der spanischen Sprache und lernen, sich von Anfang an in typischen Alltags- und Reisesituationen verständigen zu können.
Der Unterricht verbindet die Arbeit mit dem Lehrwerk (Lektionen 1–5) mit abwechslungsreichen kommunikativen Aktivitäten, interaktiven Übungen sowie zusätzlichen authentischen Materialien. So trainieren Sie Wortschatz, Grammatik, Hörverstehen, Aussprache und Sprechfertigkeit praxisnah und lebendig.
Im Mittelpunkt steht die aktive Anwendung der Sprache: Sie üben Dialoge, meistern alltägliche Kommunikationssituationen und gewinnen Schritt für Schritt mehr Sicherheit im Spanischen. Regelmäßige Wiederholungen und eine klare Kursstruktur unterstützen Ihren Lernerfolg.
Nach Abschluss des Kurses verfügen Sie über solide Grundkenntnisse auf dem Weg zum Niveau A1 und können diese in einem weiterführenden Kurs gezielt ausbauen.
4-mal (32 Unterrichtsstunden) | Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Beginn: 26.10.2026 | 09:00 bis 16:00 Uhr
| Datum | Uhrzeit | Ort | |
|---|---|---|---|
| Mo., 26.10.2026 | 09:00 - 16:00 Uhr | Seminarraum 4 | |
| Di., 27.10.2026 | 09:00 - 16:00 Uhr | Seminarraum 4 | |
| Mi., 28.10.2026 | 09:00 - 16:00 Uhr | Seminarraum 4 | |
| Do., 29.10.2026 | 09:00 - 16:00 Uhr | Seminarraum 4 | |
| Download der Termine |
Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de
ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
288,00 €

