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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Politik

Seminar: Geopolitik für Einsteiger*innen

Dozent: Gardijan Wenger

In Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftung und codetekt

Globale Machtverschiebungen, schwelende und immer wieder aufflammende Konflikte sowie internationale Allianzen bestimmen täglich die Schlagzeilen. Donald Trump schielt plötzlich nach Grönland, während China wieder einmal seinen Nachbarn Taiwan einschüchtert. Doch was steckt wirklich hinter solchen Entwicklungen? Dieses Abendseminar führt in die Grundlagen der Geopolitik ein und zeigt, wie historische, geografische und sicherheitspolitische Faktoren das Handeln von Staaten prägen. Dabei werden klassische Theorien der Geopolitik vorgestellt und mit aktuellen geopolitischen Strategien verknüpft.
Anhand der historischen Entwicklung von geopolitischen Großmächten wird deren nationales Selbstverständnis analysiert und ihre heutige Rolle auf der Weltbühne abgeleitet. Ziel ist es, die Mechanismen hinter diesen globalen Entwicklungen zu verstehen.
Das Seminar richtet sich an Einsteigerinnen und Einsteiger, die internationale Zusammenhänge besser verstehen und aktuelle Nachrichten künftig fundierter einordnen wollen. Es bietet zudem Raum für Austausch, Diskussion und die Schärfung des eigenen Urteilsvermögens – sachlich, neutral und frei von ideologischen Bewertungen.
Zum Dozenten
Gardijan Wenger arbeitet in der öffentlichen Verwaltung und beschäftigt sich aus persönlichem Interesse intensiv mit Zeitgeschichte, internationaler Politik und geografischen Zusammenhängen. Dabei ist es ihm wichtig, komplexe Entwicklungen verständlich und anschaulich zu vermitteln sowie die Neugier der Teilnehmer*Innen zu wecken.

Datum | Uhrzeit
1-mal (4 Unterrichtsstunden) | Donnerstag
Beginn: 22.01.2026 | 18:00 bis 21:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 4

Kurs-Nummer

25H0701049

Beratung

Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de

Plätze

ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

18,00 €

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