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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Bildungszeit

Schreibwerkstatt: Worte finden für das, was sich zeigt

Zwischen Innen und Außen – achtsames und kreatives Schreiben

Dozentin: Kathrin Stebich

In diesem Schreibwochenende steht nicht das »richtige Schreiben« im Vordergrund, sondern das aufmerksame Wahrnehmen und Reflektieren. Durch klare, einfache Schreibimpulse werden äußere Eindrücke und innere Resonanzen aufgegriffen und schreibend erkundet.
Das achtsame und kreative Schreiben dient dabei als Denk- und Erfahrungsraum – ohne Leistungsdruck, ohne Bewertung und ohne therapeutische Ausrichtung. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Kathrin Stebich ist seit über 25 Jahren Gymnasiallehrerin und arbeitet an der Schnittstelle von Schreiben, Lernen und Reflexion. Neben ihrer langjährigen Unterrichtserfahrung ist sie ausgebildete Schreibpädagogin und Lerncoachin. Insgesamt prägt eine achtsame Haltung ihre Arbeit: Sie lädt dazu ein, langsam zu werden, genau hinzuschauen und dem Raum zu geben, was sich im Schreiben zeigt – ohne Bewertung und ohne Leistungsansprüche. Schreiben versteht sie dabei als Denk- und Erfahrungsraum, nicht als Frage von Richtigkeit oder Technik. Weitere Informationen zur Dozentin: www.kaetheschreiberei.de
Dieser Kurs ist anrechenbar nach dem Bildungszeitgesetz BW.

Der Kurs kann auch als Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) genutzt werden.

Datum | Uhrzeit
1 Wochenende (16 Unterrichtsstunden)
Samstag, 28. März, 10:00 - 16:00 Uhr
Sonntag, 29. März, 10:00 - 16:00 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Sa., 28.03.2026 10:00 - 16:00 Uhr Seminarraum 7
So., 29.03.2026 10:00 - 16:00 Uhr Seminarraum 7
Download der Termine
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 7

Kurs-Nummer

26F0910050

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

98,00 €

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