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Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Recovery College Ulm / Günzburg
Besser Leben mit psychischen Erkrankungen
Dozent*innen: Prof. Dr. Bernd Puschner, Maria Wagner
In Zusammenarbeit mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II der Universität Ulm am Bezirkskrankenhaus Günzburg
In einer Zeit, in der viele Menschen auch in unserer Region nach Unterstützung zur Bewältigung von Herausforderungen und Krisensituationen suchen und Therapieplätze knapp sind, werden niederschwellige Angebote zur Verbesserung der psychischen Gesundheit immer gefragter.
Das Recovery College Ulm/Günzburg soll auch dieses Semester wieder das Bildungsangebot im Bereich der Gesundheitsförderung ergänzen und richtet sich an Menschen mit und ohne psychische Krisenerfahrung, ihre Familie und Freund*innen, professionelle Behandler*innen (z. B. Psychiater*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, Krankenpfleger*innen, Seelsorger*innen) und andere Interessierte.
Es werden Kurse und Vorträge angeboten, die sich u. a. mit Themen der psychischen Gesundheit, Krisenkompetenz und der Wiedergewinnung und Erhaltung von Lebensqualität befassen. Das Besondere ist: Alle Workshops werden im Tandem-Team von Menschen mit eigener Erfahrung von psychischen Krisen und professionellen Expert*innen gemeinsam entwickelt und gestaltet. Die Wissensvermittlung basiert auf einem offenen, respektvollen und ungezwungenen Austausch, daher sind alle Teilnehmer*innen dazu eingeladen, ihr eigenes Erfahrungswissen einzubringen und somit die Kurse mitzugestalten.
Die Kurse können auch einzeln besucht werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. Über Spenden freuen wir uns.
Mit freundlicher Unterstützung der Stadt Ulm.
Programmübersicht
Mittwoch, 8. Oktober, 18 Uhr
Recovery College - Was ist das? Peerbegleitung in der Praxis
Mittwoch, 22. Oktober, 18 Uhr
Paranoide Schizophrenie: zwischen Realität und Wahnsinn
Mittwoch, 5. November, 18 Uhr
Klinikaufenthalt wegen Depression: Erfahrungen, Nachsorge und Umgang mit Stigma
Mittwoch, 19. November, 18 Uhr,
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit psychischer Erkrankung in der Region
Mittwoch, 3. Dezember, 18 Uhr
Krisen erkennen - Persönliche Lösungen finden
Mittwoch, 17. Dezember, 18 Uhr
Zwischen Kontrolle und Kontrollverlust: Einblicke in Essstörungen
Mittwoch, 14. Januar 2026, 18 Uhr
Kreative Methoden zur Selbstreflexion: Lebensbaum und Fotocollagen
Mittwoch, 28. Januar 2026, 18 Uhr
Psychische Erkrankungen können jede*n treffen
Mittwoch, 11. Februar 2026, 18 Uhr
Asperger-Diagnose bei erwachsenen Frauen - Odyssee im Weltraum
Mittwoch, 25. Februar 2026, 18 Uhr
Jugendalter: Herausforderungen, Krisen, Hilfen zur Bewältigung
Mittwoch, 11. März 2026, 18 Uhr
Umgang mit traumatischen Erfahrungen
Mittwoch, 25. März 2026, 18 Uhr
Eine Krankheit hat man nicht alleine (FIPS: Beratung für Familien mit einem psychisch belasteten Elternteil)
Leitung
Maria Wagner (UPSIDES-Peerbegleiterin)
Bernd Puschner (Psychologe, Professor)
Dozent*innen
Zita Frey-Roth (Peerlotsin)
Ramona Hiltensperger (Psychologin, wissenschaftliche Mitarbeiterin)
Irmi Kreis (Erfahrungs-Expertin)
Anja Leo (Erfahrungs-Expertin)
Manfred Lohner (UPSIDES-Peerbegleiter)
Dr. Sabine Müller (Chefärztin Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Claudia Schulz (Peer-Begleiterin)
Silke Zschemisch (Erfahrungs-Expertin)
Iris Zimmermann (Systemische Therapeutin, Krankenschwester)
12-mal (24 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 08.10.2025 | 18:00 bis 19:30 Uhr
| Datum | Uhrzeit | Ort | |
|---|---|---|---|
| Mi., 08.10.2025 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 22.10.2025 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 05.11.2025 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 19.11.2025 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 03.12.2025 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 17.12.2025 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 14.01.2026 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 28.01.2026 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 11.02.2026 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 25.02.2026 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 11.03.2026 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Mi., 25.03.2026 | 18:00 - 19:30 Uhr | Unterer Saal | |
| Download der Termine |
Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de
ab 8 Teilnehmer*innen
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Gebührenfrei

