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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Politik, Gesellschaft

»Präventiv statt explosiv«.

Erben ohne Streit - Konfliktprävention für Familien

Dozentin: Anna Baumeister

Viel zu oft entsteht Streit nach einem Erbfall obwohl die Familienmitglieder das gar nicht möchten. Denn häufig finden bei Entscheidungen hinsichtlich des Lebensende nur die rechtlichen und finanziellen Aspekte Beachtung. Echte Vorsorge umfasst aber nicht nur die rechtliche Regelung, sondern auch Klarheit über die eigenen Ziele und Konfliktprävention.
Erlernen Sie konkretes Handwerkszeug um den eigenen Familienfrieden aktiv zu fördern. Häufige Ursachen für Erbstreitigkeiten werden aufgezeigt. Wir beleuchten gemeinsam Wege und Abläufe, die bereits frühzeitig späterem Konflikt vorbeugen.
Die kommunikativen Techniken aus dem Bereich des Konfliktmanagements und dem weltweit erprobten Verfahren der Mediation die in dem Seminar erarbeitet und geübt werden, können selbstverständlich auch für andere Konfliktsituationen genutzt werden.

Referentin
Anna Baumeister, Business Coach, Business Trainerin, Mediatorin und Rechtsanwältin
»Wir alle handeln und fühlen in einem Zusammenspiel von sachlichen Lebensumständen, Beziehungen, Emotionen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Mein Ziel ist es, alle Aspekte einzubeziehen und so zukunftsfähige Lösungen, verbesserte Kommunikation und Zufriedenheit zu schaffen.«.

Datum | Uhrzeit
1 Tagesseminar (9,33 Unterrichtsstunden) | Samstag
Beginn: 07.02.2026 | 09:00 bis 16:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 4

Kurs-Nummer

26F1422314

Beratung

Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

99,00 €

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